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Monitoring von Fließgewässern

Mit der „Erfassung der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit von Fließgewässern – Strategien, Konzeptionen, Umsetzung“ beschäftigt sich ein neues Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Es beschreibt Methoden, mit denen die Qualität der oberirdischen Fließgewässer festgestellt und überwacht werden kann. Außerdem gibt es Anregungen für den Aufbau funktionsfähiger Monitoringsysteme.

von | 21.05.15

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Mit der „Erfassung der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit von Fließgewässern – Strategien, Konzeptionen, Umsetzung“ beschäftigt sich ein neues Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Es beschreibt Methoden, mit denen die Qualität der oberirdischen Fließgewässer festgestellt und überwacht werden kann. Außerdem gibt es Anregungen für den Aufbau funktionsfähiger Monitoringsysteme.

Um kohärente Realdatensätze zu den Prozessen und Wirkungen in Fließgewässern zu erhalten, bedient man sich des Fließgewässermonitorings. Der Begriff bezeichnet eine Erhebungsmethode, mit deren Hilfe Messdaten durch regelmäßige Beobachtung gewonnen und archiviert werden. Die Messprogramme haben die Aufgabe, die Wirkungen von Maßnahmen langfristig und zusammenhängend zu erfassen. Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind mit Hilfe des Monitorings die Gewässerflora, das Makrozoobenthos, die Fische und die physikalisch-chemische Beschaffenheit des Wassers zu untersuchen.

Wegen der thematischen Bandbreite konzentriert sich das Merkblatt auf Monitoringstrategien zur Feststellung der physikalischen und chemischen Wasserbeschaffenheit. Biologische Aspekte werden nur angesprochen, sofern sie für die physikalisch-chemischen Untersuchungen von Belang sind. Im Gegensatz zu biologischen Monitoringmaßnahmen, die sich generell auf der Ebene der Wirkungen bewegen, dienen die physikalisch-chemischen Untersuchungen in erster Linie dazu, die für einen Gewässerzustand verantwortlichen Steuergrößen zu erfassen und zu beschreiben.

Insbesondere zu den Verfahren des Online-Monitorings ist der Kenntnisstand noch sehr uneinheitlich. Da in der Praxis bislang geeignete Empfehlungen zur Etablierung von Online-Monitoringstrategien fehlen, bildet dieser thematische Aspekt einen besonderen Schwerpunkt des vorliegenden Merkblatts.

Das Merkblatt richtet sich an Wasserbehörden und Wasserverbände, die Monitoringsysteme für die Flussgebietsbewirtschaftung bzw. zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufbauen sowie an externe Berater - zum Beispiel Ingenieurgesellschaften - die mit der Errichtung von Messnetzkonzepten beauftragt sind.

Die EG-WRRL hat einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial der Gewässer zu einem Ziel erklärt, das europaweit zeitnah erreicht werden soll.

Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA entgegen. Das Merkblatt DWA-M 517 wird bis zum 31. August 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle

Dipl.-Geogr. Dirk Barion

Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef

Tel: 02242/872 161, E-Mail: barion@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.

Mit der „Erfassung der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit von Fließgewässern – Strategien, Konzeptionen, Umsetzung“ beschäftigt sich ein neues Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Es beschreibt Methoden, mit denen die Qualität der oberirdischen Fließgewässer festgestellt und überwacht werden kann. Außerdem gibt es Anregungen für den Aufbau funktionsfähiger Monitoringsysteme.

Um kohärente Realdatensätze zu den Prozessen und Wirkungen in Fließgewässern zu erhalten, bedient man sich des Fließgewässermonitorings. Der Begriff bezeichnet eine Erhebungsmethode, mit deren Hilfe Messdaten durch regelmäßige Beobachtung gewonnen und archiviert werden. Die Messprogramme haben die Aufgabe, die Wirkungen von Maßnahmen langfristig und zusammenhängend zu erfassen. Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind mit Hilfe des Monitorings die Gewässerflora, das Makrozoobenthos, die Fische und die physikalisch-chemische Beschaffenheit des Wassers zu untersuchen.

Wegen der thematischen Bandbreite konzentriert sich das Merkblatt auf Monitoringstrategien zur Feststellung der physikalischen und chemischen Wasserbeschaffenheit. Biologische Aspekte werden nur angesprochen, sofern sie für die physikalisch-chemischen Untersuchungen von Belang sind. Im Gegensatz zu biologischen Monitoringmaßnahmen, die sich generell auf der Ebene der Wirkungen bewegen, dienen die physikalisch-chemischen Untersuchungen in erster Linie dazu, die für einen Gewässerzustand verantwortlichen Steuergrößen zu erfassen und zu beschreiben.

Insbesondere zu den Verfahren des Online-Monitorings ist der Kenntnisstand noch sehr uneinheitlich. Da in der Praxis bislang geeignete Empfehlungen zur Etablierung von Online-Monitoringstrategien fehlen, bildet dieser thematische Aspekt einen besonderen Schwerpunkt des vorliegenden Merkblatts.

Das Merkblatt richtet sich an Wasserbehörden und Wasserverbände, die Monitoringsysteme für die Flussgebietsbewirtschaftung bzw. zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufbauen sowie an externe Berater – zum Beispiel Ingenieurgesellschaften – die mit der Errichtung von Messnetzkonzepten beauftragt sind.

Die EG-WRRL hat einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial der Gewässer zu einem Ziel erklärt, das europaweit zeitnah erreicht werden soll.

Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA entgegen. Das Merkblatt DWA-M 517 wird bis zum 31. August 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle

Dipl.-Geogr. Dirk Barion

Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef

Tel: 02242/872 161, E-Mail: barion@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.

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