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Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ein neues Merkblatt vorgelegt, das Umsetzungsmöglichkeiten der DIN 19700 „Stauanlagen“ erläutert und Handlungsempfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb kleiner Stauanlagen gibt. „Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken“ richtet sich an Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden, Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände und Ingenieurbüros.

von | 07.05.15

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Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ein neues Merkblatt vorgelegt, das Umsetzungsmöglichkeiten der DIN 19700 „Stauanlagen“ erläutert und Handlungsempfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb kleiner Stauanlagen gibt. „Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken“ richtet sich an Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden, Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände und Ingenieurbüros.

In der Praxis besteht oft Unsicherheit, ob kleine oder kleinste Stauanlagen überhaupt unter die Regelungen der DIN 19700 fallen und wie Klassifizierungen und andere Anforderungen umzusetzen sind, denn bei der Anwendung der DIN-Vorschriften muss oft auf mehrere Teile der Norm zurückgegriffen werden. Außerdem erlaubt die Norm Abminderungen verschiedener Forderungen, je nach Größe und Gefährdungspotenzial der Anlagen, ohne dies weiter zu untersetzen.

Zum Hintergrund: Die DIN 19700 lässt in ihrem übergeordneten Teil 10 „Stauanlagen – Gemeinsame Festlegungen“ die Klassifizierung von Stauanlagen zu. Teil 11 „Talsperren“ unterscheidet zwei Klassen - nach Größe des Stauraums der Talsperre und nach Höhe des Absperrbauwerks. Talsperrenklasse 1 gilt für große Talsperren mit einer Bauwerkshöhe von über 15 Metern oder einem Stauvolumen von über einer Million Kubikmeter. Talsperrenklasse 2 fasst mittlere und kleine Talsperren zusammen, die diese Kriterien nicht erreichen. Weitere Unterscheidungen werden nicht getroffen, sind jedoch grundsätzlich zulässig.

In ähnlicher Weise werden in Teil 12 „Hochwasserrückhaltebecken“ Größeneinteilungen getroffen, jedoch wird hier weiter in mittlere, kleine und sehr kleine Becken differenziert. Das Merkblatt DWA-M 522 empfiehlt, die formale Untergrenze für Stauanlagen nach DIN 19700 bei Anlagen mit einem Stauraum bei Vollstau von 500 Kubikmeter anzunehmen. Dieser Wert entspricht internationalen Gepflogenheiten.

In einigen Punkten verweist das Merkblatt auf andere Veröffentlichungen, um Doppelungen zu vermeiden: Merkblatt DWA-M 507 „Deiche an Fließgewässern – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb“ sowie DWA-M 512-1 „Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke“. Neben der DWA haben an der Erstellung des Merkblatts die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) und das Deutsche Talsperrenkomitee (DTK) mitgewirkt.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ein neues Merkblatt vorgelegt, das Umsetzungsmöglichkeiten der DIN 19700 „Stauanlagen“ erläutert und Handlungsempfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb kleiner Stauanlagen gibt. „Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken“ richtet sich an Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden, Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände und Ingenieurbüros.

In der Praxis besteht oft Unsicherheit, ob kleine oder kleinste Stauanlagen überhaupt unter die Regelungen der DIN 19700 fallen und wie Klassifizierungen und andere Anforderungen umzusetzen sind, denn bei der Anwendung der DIN-Vorschriften muss oft auf mehrere Teile der Norm zurückgegriffen werden. Außerdem erlaubt die Norm Abminderungen verschiedener Forderungen, je nach Größe und Gefährdungspotenzial der Anlagen, ohne dies weiter zu untersetzen.

Zum Hintergrund: Die DIN 19700 lässt in ihrem übergeordneten Teil 10 „Stauanlagen – Gemeinsame Festlegungen“ die Klassifizierung von Stauanlagen zu. Teil 11 „Talsperren“ unterscheidet zwei Klassen – nach Größe des Stauraums der Talsperre und nach Höhe des Absperrbauwerks. Talsperrenklasse 1 gilt für große Talsperren mit einer Bauwerkshöhe von über 15 Metern oder einem Stauvolumen von über einer Million Kubikmeter. Talsperrenklasse 2 fasst mittlere und kleine Talsperren zusammen, die diese Kriterien nicht erreichen. Weitere Unterscheidungen werden nicht getroffen, sind jedoch grundsätzlich zulässig.

In ähnlicher Weise werden in Teil 12 „Hochwasserrückhaltebecken“ Größeneinteilungen getroffen, jedoch wird hier weiter in mittlere, kleine und sehr kleine Becken differenziert. Das Merkblatt DWA-M 522 empfiehlt, die formale Untergrenze für Stauanlagen nach DIN 19700 bei Anlagen mit einem Stauraum bei Vollstau von 500 Kubikmeter anzunehmen. Dieser Wert entspricht internationalen Gepflogenheiten.

In einigen Punkten verweist das Merkblatt auf andere Veröffentlichungen, um Doppelungen zu vermeiden: Merkblatt DWA-M 507 „Deiche an Fließgewässern – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb“ sowie DWA-M 512-1 „Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke“. Neben der DWA haben an der Erstellung des Merkblatts die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) und das Deutsche Talsperrenkomitee (DTK) mitgewirkt.

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