Der BDEW unterstützt das Ziel der Novelle, einen stärkeren Schutz der Gewässer und damit auch der Rohwasserressourcen für die Trinkwassergewinnung zu erreichen. Das Verursacher- und Vorsorgeprinzip muss weiter gestärkt werden. Eine deutschlandweit verpflichtende End-of-Pipe-Aufbereitung in den kommunalen Kläranlagen etwa durch eine vierte Reinigungsstufe oder in Wasserversorgungsanlagen ist demgegenüber mit Blick auf den zusätzlichen Energieaufwand und die zusätzlichen Kosten weder ökologisch noch ökonomisch zielführend. Dies kann allenfalls in Einzelfällen sinnvoll sein“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. Das Bundeskabinett hatte zuvor die Novelle der Oberflächengewässer-Verordnung verabschiedet.
Positiv sei, dass im aktuellen Entwurf der Verordnung wieder ein Wert von maximal 50 Milligramm Nitrat pro Liter aufgenommen wurde. „Die Nitrat-Belastung ist in vielen Regionen ein wachsendes Problem, das konsequente Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben dringend erforderlich macht. Dies gilt gerade auch im Bereich der Oberflächenwasservorkommen, die mit rund 30 Prozent einen entscheidenden Anteil an den Rohwasserressourcen für die Trinkwassergewinnung haben.“
Das Verursacher- und Vorsorgeprinzip müsse aus Sicht der Wasserwirtschaft insbesondere auch beim Thema Medikamentenrückstände deutlich gestärkt werden. „Die richtige Entsorgung von Medikamenten wird vor dem Hintergrund eines stetig zunehmenden Medikamentenkonsums immer wichtiger. Durch fehlende Regelungen zur fachgerechten Entsorgung und daraus folgende Einträge in die Umwelt können auch die Gewässerressourcen für die Trinkwassergewinnung betroffen sein. Dies sollte vermieden werden. Wir fordern daher eine verpflichtende Einführung eines bundesweit einheitlichen Sammel- bzw. Rücknahmesystems für Altmedikamente. Dabei sollte unter Beachtung des Vorsorgegrundsatzes die Rücknahme von Altmedikamenten so leicht wie möglich gemacht werden. Und wir fordern eine Verankerung der fachgerechten Entsorgung im Arzneimittelgesetz mit Produktverantwortung der Hersteller und damit die Umsetzung europäischen Rechts (Artikel 127 B der EU-Richtlinie 2004/27/EG). Insgesamt braucht Deutschland eine neue Arzneimittelstrategie, damit bei Herstellung bzw. Zulassung die ökologische Abbaubarkeit von Arzneimitteln gleichrangig berücksichtigt wird.“