Frank Licht und Christian Metelmann ergänzen die langjährige wasserwirtschaftliche Beratung von BBH im technisch-wirtschaftlichen Bereich. Während die Rechtsanwälte Daniel Schiebold, Beate Kramer, Jana Siebeck und Sascha Köhler die Branche seit vielen Jahren rechtlich begleiten, unterstützt insbesondere der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Guido Sydow die Unternehmen betriebswirtschaftlich, insbesondere in der Wasserpreiskalkulation.
„Wir freuen uns, mit Frank Licht einen ausgewiesenen Kenner der Wasserwirtschaft gewonnen zu haben, der über jahrelange Erfahrungen auch als Führungskraft in der Kommunalwirtschaft verfügt“, so Daniel Schiebold, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und langjähriger Partner bei BBH. „Mit ihm und dem Kollegen Christian Metelmann sind wir ideal aufgestellt, um die steigende Nachfrage an Beratungsleistungen in der Wasserbranche abdecken zu können.“
Sowohl Frank Licht als auch der seit 2018 in der BBH-Gruppe tätige Christian Metelmann können auf eine langjährige gemeinsame Tätigkeit in der technisch-wirtschaftlichen Beratung zurückblicken und sind in der Branche bekannt. In führenden Positionen bei den Stadtwerken Krefeld und der Stadt Ratingen gewann Frank Licht außerdem Einblicke in die Prozesse und Aufgaben der öffentlichen Versorgung. In seiner Tätigkeit bei BET, Büro für Energiewirtschaft und Technische Planung GmbH in Aachen, – wo er gemeinsam mit Christian Metelmann beratend tätig war – unterstützte er gezielt die Wasserwirtschaft. Seine Aufgabenschwerpunkte bei BBH werden in der technisch-wirtschaftlichen und strategischen Beratung liegen.
Die BBH-Gruppe ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt die BBH-Gruppe sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
Kontakt: Prof. Dr. Ines Zenke
Rechtsanwältin,Partner
Tel +49 (0)30 611 28 40-179
ines.zenke(at)bbh-online.de
Düngegesetz: Gefahr für den Gewässerschutz
Die unterbrochenen Gespräche zur Verabschiedung des Düngegesetzes gefährden den dringend benötigten Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. DWA und DVGW fordern eine rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen, um nachhaltige Lösungen wie die Stoffstrombilanzierung zu sichern. Ein Scheitern des Vermittlungsverfahrens droht nicht nur mit dem Verlust wertvoller Zeit, sondern auch mit einer möglichen Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Die Zeit drängt – für den Gewässerschutz und die Landwirtschaft.