Das Ende der Übergangsfristen, die die aktuelle Klärschlammverordnung den Betreibern der betroffenen Anlagen ab 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten einräumt, rückt näher. Darüber hinaus besteht bundesweit noch keine einheitliche Regelung, welche Anlagen eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination haben müssen und welche nicht. Zu beiden Themen finden Sie Fachbeiträge im Heft. Lesen Sie zum Thema Spurenstoffe auch mal den Standpunkt vom Vorstand des Ruhrverbands, Prof. Norbert Jardin, der Produktverantwortung und die Einhaltung des Verursacherprinzips anmahnt.
Obendrein existieren einige kommunale Kläranlagen schon so lange, dass sie einer umfassenden Erneuerung bedürfen. Dabei macht man sich neue Entwicklungen der Klärtechnik zunutze. Auch dazu finden Sie Berichte in diesem Heft.
Die Kläranlage als Rohstoff- und Energielieferant für den ortsnahen Gemüseanbau
Volkmar Keuter vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT in Oberhausen koordiniert das Forschungsprojekt SUSKULT. Im Interview gewährte er uns Einblicke in das ehrgeizige Projekt, das nicht nur die bloße Wertstoffrückgewinnung zum Ziel hat, sondern einen Beitrag leisten soll zur Transformation der heutigen Agrarwirtschaft und zum „biobasierten Wandel Deutschlands“. Zum einen sollen in die Kläranlagenprozesse integrierte Technologien Nährstoffe so zurückgewinnen, dass sie für den Einsatz in Landwirtschaft und Gartenbau maßgeschneidert werden können, und zum anderen sollen sich Gemüseanbaubetriebe möglichst nahe an solchen Kläranlagen ansiedeln, um neben den Nährstoffen auch gereinigtes Wasser, CO2 und Wärme direkt abnehmen und innerhalb von hydroponischen Verfahren nutzen zu können.
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