Auch dieser Themenkreis stellt eine interdisziplinäre Herausforderung dar. Für Abwassereinleitungen durchzuführende wasserrechtliche Gestattungsverfahren können nur durch eine effektive Zusammenarbeit aller Fachdisziplinen bewältigt werden. Hinzu kommt, dass Gestattungen zur Einleitung der gereinigten Abwässer in Gewässer in der Regel nur zeitlich befristet erteilt werden. Das hat zur Folge, dass sich Abwasserentsorger in regelmäßigen – und derzeit immer kürzer werdenden – Zeitabständen mit wasserrechtlichen Gestattungsverfahren befassen müssen.
Zunehmend komplexer und komplizierter werden die Verfahren durch die vielschichtigen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. Hiervon betroffen sind nicht nur die Abwasserentsorger selbst, sondern auch die beteiligten Behörden. Sich stetig ändernde Rechtsvorgaben, die zunehmende Komplexität und Spezialisierung der betroffenen Rechtsbereiche sowie die steigende Anzahl der einzubeziehenden Beteiligten in Gestattungsverfahren sind zu bewältigen. Mit der Anzahl der Beteiligten nehmen wasserrechtliche Nutzungskonflikte, die in den Gestattungsverfahren auszubalancieren sind, zu. All dies wirft die Frage auf: Hat der Kampf um die Einleiterlaubnisse begonnen? Ist der weitere Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen gefährdet? Nein – wenn man sich richtig vorbereitet.
Im Rahmen dieser Veranstaltung, der 4. Fachtagung Wasserwirtschaft im Weinberg vom 4. bis zum 6. September 2019 in Meisenheim, sollen die Grundlagen für ein reibungsloses Gestattungsverfahren erörtert sowie Wissen und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Details zum Veranstaltungsablauf können Sie der Agenda entnehmen.
Im Hinblick auf die Vorbereitung freuen sich die Veranstalter, die Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB (bbh), über eine Anmeldung mittels PDF-Formular, wenn möglich bitte bis zum 31.07.2019.
Bei organisatorischen Fragen steht Ihnen Frau Katja Sowa-Hartwig, telefonisch unter 030 611 28 40 48 oder per E-Mail an Katja.Sowa-Hartwig@bbh-online.de, zur Verfügung.
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