Das Bundeskabinett hat heute die Novellierung der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) beschlossen. Durch die Novelle werden die EU-rechtlichen Vorgaben in Bezug auf prioritäre Stoffe in nationales Recht umgesetzt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die Bundesregierung den Verordnungsentwurf nochmals im Sinne des Gewässerschutzes nachgeschärft hat. Insbesondere wurde die Qualitätsnorm für Nitrat, die ursprünglich nicht mehr in der OGewV geregelt werden sollte, in die Verordnung wieder aufgenommen. Aus Sicht der Trinkwasserversorgung ist es vor allem begrüßenswert, dass verschiedene problematische Pflanzenschutzmittel weiterhin bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen aufgeführt sind und bei fünf dieser Wirkstoffe (Bentazon, Dichlorprop, Linuron, Mecoprop und Phyrazon (Chloridazon)) der Vorsorgewert von 0,1 Mikrogramm pro Liter weiterhin bestehen bleibt. In den Gewässern sind mittlerweile unterschiedlichste Rückstände von Haushaltschemikalien, Körperpflegeprodukten, Arzneimitteln oder Pflanzenschutzmitteln bereits in geringsten Mengen nachweisbar. Diese Stoffe sollten möglichst frühzeitig und vorsorglich dem Wasserkreislauf ferngehalten werden. Der VKU hält es für notwendig, bereits bei der Produktzulassung gesundheits- und umweltgefährdende Stoffeinträge zu vermeiden beziehungsweise gegebenenfalls zu verbieten. Zudem sollte für alle Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen eine Produktkennzeichnungspflicht eingeführt werden. Denn klar ist: Vierte Reinigungsstufen in kommunalen Kläranlagen können trotz des erheblichen Energie- und Ressourceneinsatzes nur einen Teil der Spurenstoffe auf dem Abwasserpfad zurückhalten. Der VKU unterstützt vor diesem Hintergrund die Initiative des Bundesumweltministeriums (BMUB) für eine ressortübergreifende Strategie zur Reduktion von Mikroverunreinigungen, da hierbei vor allem Vorsorge- und Vermeidungsaspekte berücksichtigt werden sollen.
VKU fordert Vorsorgemaßnahmen zur Reduktion gefährlicher Stoffeinträge in Gewässer
Kategorie: Branche
Autor: Jonas Völker
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