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Gemeinsames Positionspapier zur kommunalen Daseinsvorsorge und TTIP

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Thema:
Autor: Jonas Völker

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben sich auf ein gemeinsames Positionspapier zu den Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) verständigt. Einigkeit besteht darin, dass die hohe Qualität der Daseinsvorsorge auch durch TTIP nicht gefährdet werden darf.

Bundesminister Gabriel hierzu: „Ich habe immer deutlich gemacht, dass Handelsabkommen und Marktöffnung für die exportorientierte deutsche Wirtschaft immens wichtig sind. Deshalb ist es unser Ziel, moderne und ambitionierte Freihandelsabkommen abzuschließen und so die Chance zu nutzen, über solche Abkommen die wirtschaftliche Globalisierung nach unseren Standards mitzugestalten. Gleichzeitig gilt: Die Aufgaben der Daseinsvorsorge müssen wie bisher durch Städte, Landkreise, Gemeinden und ihre Unternehmen vor Ort wahrgenommen werden können.

Die Daseinsvorsorge ist ein Eckpfeiler für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir brauchen Bildungseinrichtungen, Gesundheitsvorsorge, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, ein möglichst breites Kulturangebot und vieles andere mehr, das allein unter Gesichtspunkten der Marktrationalität häufig nicht flächendeckend bereit gestellt werden kann. Weder TTIP noch ein anderes Handelsabkommen kann und wird daran etwas ändern.“

Minister Gabriel, die kommunalen Spitzenverbände und der VKU verständigten sich darauf, in diesem Bereich keine neuen Marktzugangsverpflichtungen einzugehen.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse (Deutscher Städtetag), Landrat Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag), Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Oberbürgermeister Ivo Gönner (VKU) begrüßten darüber hinaus Verabredungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium zu wichtigen Teilfragen, die in den Verhandlungen über das Abkommen für die kommunalen Spitzenverbände von großer Bedeutung sind.

Sie erklärten dazu: „Die Kommunen begrüßen grundsätzlich den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Städte, Landkreise und Gemeinden müssen aber nach Abschluss von Handelsabkommen wie TTIP innerhalb der europarechtlich zulässigen Grenzen weiter selbst entscheiden können, ob Leistungen der Daseinsvorsorge von ihnen selbst, durch eigene Unternehmen oder von Privaten erbracht werden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit erhalten bleiben. In diesem Sinne sind die klaren Aussagen im gemeinsamen Positionspapier wichtig, um kommunale Handlungsspielräume bei Organisation und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge abzusichern.

Klarheit muss in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf zukünftige Entwicklungen erreicht werden. Auch darf es keine Einschränkungen bei Rekommunalisierungen, den Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und dem Vergaberecht durch das Freihandelsabkommen geben. Letztlich dürften weder TTIP noch andere Handelsabkommen den Spielraum der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschränken.“

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben sich auf ein gemeinsames Positionspapier zu den Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) verständigt. Einigkeit besteht darin, dass die hohe Qualität der Daseinsvorsorge auch durch TTIP nicht gefährdet werden darf.

Bundesminister Gabriel hierzu: „Ich habe immer deutlich gemacht, dass Handelsabkommen und Marktöffnung für die exportorientierte deutsche Wirtschaft immens wichtig sind. Deshalb ist es unser Ziel, moderne und ambitionierte Freihandelsabkommen abzuschließen und so die Chance zu nutzen, über solche Abkommen die wirtschaftliche Globalisierung nach unseren Standards mitzugestalten. Gleichzeitig gilt: Die Aufgaben der Daseinsvorsorge müssen wie bisher durch Städte, Landkreise, Gemeinden und ihre Unternehmen vor Ort wahrgenommen werden können.

Die Daseinsvorsorge ist ein Eckpfeiler für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir brauchen Bildungseinrichtungen, Gesundheitsvorsorge, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, ein möglichst breites Kulturangebot und vieles andere mehr, das allein unter Gesichtspunkten der Marktrationalität häufig nicht flächendeckend bereit gestellt werden kann. Weder TTIP noch ein anderes Handelsabkommen kann und wird daran etwas ändern.“

Minister Gabriel, die kommunalen Spitzenverbände und der VKU verständigten sich darauf, in diesem Bereich keine neuen Marktzugangsverpflichtungen einzugehen.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse (Deutscher Städtetag), Landrat Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag), Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Oberbürgermeister Ivo Gönner (VKU) begrüßten darüber hinaus Verabredungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium zu wichtigen Teilfragen, die in den Verhandlungen über das Abkommen für die kommunalen Spitzenverbände von großer Bedeutung sind.

Sie erklärten dazu: „Die Kommunen begrüßen grundsätzlich den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Städte, Landkreise und Gemeinden müssen aber nach Abschluss von Handelsabkommen wie TTIP innerhalb der europarechtlich zulässigen Grenzen weiter selbst entscheiden können, ob Leistungen der Daseinsvorsorge von ihnen selbst, durch eigene Unternehmen oder von Privaten erbracht werden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit erhalten bleiben. In diesem Sinne sind die klaren Aussagen im gemeinsamen Positionspapier wichtig, um kommunale Handlungsspielräume bei Organisation und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge abzusichern.

Klarheit muss in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf zukünftige Entwicklungen erreicht werden. Auch darf es keine Einschränkungen bei Rekommunalisierungen, den Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und dem Vergaberecht durch das Freihandelsabkommen geben. Letztlich dürften weder TTIP noch andere Handelsabkommen den Spielraum der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschränken.“

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