Filter by Themen
Abwasserbehandlung
Analytik & Hygiene
Digitalisierung
Energie
Events
Nachhaltigkeit & Umweltschutz
Netze
Wasseraufbereitung
Wassergewinnung
Wasserstress
Water Solutions
Filter by Kategorien
Advertorial
Branche
Events
Forschung & Entwicklung
Leute
News
People
Products & Solutions
Produkte & Verfahren
Publications
Publikationen
Sonstiges
Trade & Industry
Filter by Veranstaltungsschlagworte
abwasser
ACHEMA
Automatisierung
Digitalisierung
Emerging Pollutants
Energie
FDBR
Hydrologie
kanalnetze
Krankheitserreger
MSR
Spurenstoffe
Talsperren
trinkwasser
Wasser
wasseraufbereitung
wasserbau
Wassernetze
Wasserversorgung
FS Logoi

BDE: Mantelverordnung bleibt hinter Erwartungen zurück, Deponieengpässe befürchtet

Kategorie:
Thema:
Autor: Jonas Völker

NULL

Der vom Bundesumweltministerium im Juli vorgelegte 3. Arbeitsentwurf für eine Mantelverordnung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen lässt bis dato wichtige Regelungen unberücksichtigt. Zu dieser Einschätzung gelangt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. anlässlich der aktuellen Diskussion über die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen.

Weder berücksichtigt der Entwurf die Vorschrift für das Bauen mit Kontakt zum Grundwasser noch den Prüfwert von Vanadium im Grundwasser. Wichtige Anforderungen aus der Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich der Anfallstellen konnten erst gar nicht einfließen, da diese selbst noch nicht abschließend beraten wurde und auch keine Begründung zum Verordnungstext vorliegt. Der BDE befürchtet deshalb, dass mineralische Bau- und Abbruchabfälle flächendeckend deponiert werden müssen, weil es dem Gesetzgeber nicht gelingt, eine Regelung zu finden, daraus gewonnene Ersatz- bzw. Recyclingbaustoffe erneut in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Zudem werde sich das Problem bundesweit knapper werdenden Deponieraums weiter verstärken, weil Baustoffrecycler immer weniger Absatzmöglichkeiten für ihre Ersatzbaustoffe finden, die dann deponiert werden müssen.


BDE-Präsident Peter Kurth: „Der 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung unterscheidet sich nur geringfügig von seinem Vorgänger und ist deshalb ungeeignet, die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen wirksam zu stärken. Entscheidend ist nun das Planspiel des Umweltbundesamtes, mit dem die Vollzugs- und Praxistauglichkeit der Mantelverordnung untersucht werden soll. Der BDE begrüßt dieses Planspiel ausdrücklich und unterstützt es vollumfänglich.“


Mit der Mantelverordnung sollen die zu ändernde Verordnung zum Schutz des Grundwassers, die neu zu fassende Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Ersatzbaustoff- und die Deponieverordnung bundeseinheitlich gebündelt werden. Dabei gilt es, sowohl den Interessen des Boden- und Grundwasserschutzes auf der einen Seite als auch den Interessen des Baustoffrecyclings sowie dem Problem knapper werdenden Deponieraums auf der anderen Seite gerecht zu werden.


Warum allerdings der 3. Arbeitsentwurf so formuliert ist, dass der Einsatz von Ersatzbaustoffen auf große Baumaßnahmen wie die Errichtung von Wällen oder den Straßenunterbau von Autobahnen beschränkt sein wird, bleibt offen.


Denn, will ein Bauherr künftig Ersatzbaustoffe einsetzen, muss er nicht nur Vereinbarungen mit dem Hersteller über Menge und Güte des Materials treffen, sondern die Verwendung bestimmter Materialien im Vorfeld behördlich anzeigen. Weiterhin muss er die Einbauorte, die Bezeichnung der Einbauweisen, die Lage der Baumaßnahme zu Wasserschutzgebieten u. v. m. vermerken und entsprechend solange aufbewahren, wie der jeweilige Ersatzbaustoff eingebaut ist. Der zuständigen Behörde sind diese Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Vor die Wahl gestellt, so Peter Kurth, entschieden sich Bauherren deshalb für Naturbaustoffe. Ersatzbaustoffe hingegen werden auf die immer voller laufenden Deponien gedrückt. Die Branche rechnet deshalb damit, dass der knappe Deponieraum zu Mehrkosten von etwa 10 € je Tonne abzulagernder Mineralik führt, insgesamt etwa 2 Milliarden Euro bezogen auf den Gesamtabfallstrom. Diese Kosten seien letztlich vom Steuerzahler zu stemmen, der die Bauvorhaben der öffentlichen Hand als größtem Bauherrn im Wesentlichen finanziert.


Kurth: „Eine praxisnahe Mantelverordnung ist überfällig, der vorliegende Entwurf bleibt weit hinter dem Notwendigen und Machbaren zurück.“

Der vom Bundesumweltministerium im Juli vorgelegte 3. Arbeitsentwurf für eine Mantelverordnung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen lässt bis dato wichtige Regelungen unberücksichtigt. Zu dieser Einschätzung gelangt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. anlässlich der aktuellen Diskussion über die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen.

Weder berücksichtigt der Entwurf die Vorschrift für das Bauen mit Kontakt zum Grundwasser noch den Prüfwert von Vanadium im Grundwasser. Wichtige Anforderungen aus der Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich der Anfallstellen konnten erst gar nicht einfließen, da diese selbst noch nicht abschließend beraten wurde und auch keine Begründung zum Verordnungstext vorliegt. Der BDE befürchtet deshalb, dass mineralische Bau- und Abbruchabfälle flächendeckend deponiert werden müssen, weil es dem Gesetzgeber nicht gelingt, eine Regelung zu finden, daraus gewonnene Ersatz- bzw. Recyclingbaustoffe erneut in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Zudem werde sich das Problem bundesweit knapper werdenden Deponieraums weiter verstärken, weil Baustoffrecycler immer weniger Absatzmöglichkeiten für ihre Ersatzbaustoffe finden, die dann deponiert werden müssen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung unterscheidet sich nur geringfügig von seinem Vorgänger und ist deshalb ungeeignet, die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen wirksam zu stärken. Entscheidend ist nun das Planspiel des Umweltbundesamtes, mit dem die Vollzugs- und Praxistauglichkeit der Mantelverordnung untersucht werden soll. Der BDE begrüßt dieses Planspiel ausdrücklich und unterstützt es vollumfänglich.“

Mit der Mantelverordnung sollen die zu ändernde Verordnung zum Schutz des Grundwassers, die neu zu fassende Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Ersatzbaustoff- und die Deponieverordnung bundeseinheitlich gebündelt werden. Dabei gilt es, sowohl den Interessen des Boden- und Grundwasserschutzes auf der einen Seite als auch den Interessen des Baustoffrecyclings sowie dem Problem knapper werdenden Deponieraums auf der anderen Seite gerecht zu werden.

Warum allerdings der 3. Arbeitsentwurf so formuliert ist, dass der Einsatz von Ersatzbaustoffen auf große Baumaßnahmen wie die Errichtung von Wällen oder den Straßenunterbau von Autobahnen beschränkt sein wird, bleibt offen.

Denn, will ein Bauherr künftig Ersatzbaustoffe einsetzen, muss er nicht nur Vereinbarungen mit dem Hersteller über Menge und Güte des Materials treffen, sondern die Verwendung bestimmter Materialien im Vorfeld behördlich anzeigen. Weiterhin muss er die Einbauorte, die Bezeichnung der Einbauweisen, die Lage der Baumaßnahme zu Wasserschutzgebieten u. v. m. vermerken und entsprechend solange aufbewahren, wie der jeweilige Ersatzbaustoff eingebaut ist. Der zuständigen Behörde sind diese Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Vor die Wahl gestellt, so Peter Kurth, entschieden sich Bauherren deshalb für Naturbaustoffe. Ersatzbaustoffe hingegen werden auf die immer voller laufenden Deponien gedrückt. Die Branche rechnet deshalb damit, dass der knappe Deponieraum zu Mehrkosten von etwa 10 € je Tonne abzulagernder Mineralik führt, insgesamt etwa 2 Milliarden Euro bezogen auf den Gesamtabfallstrom. Diese Kosten seien letztlich vom Steuerzahler zu stemmen, der die Bauvorhaben der öffentlichen Hand als größtem Bauherrn im Wesentlichen finanziert.

Kurth: „Eine praxisnahe Mantelverordnung ist überfällig, der vorliegende Entwurf bleibt weit hinter dem Notwendigen und Machbaren zurück.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Passende Firmen zum Thema:

Weber-Ingenieure GmbH

Branchen: Beratende Ingenieure
Themen: Abwasserbehandlung | Netze

Abwasserbehandlung, Baumanagement, Infrastruktur und Stadtentwässerung, Ingenieurbau, Konversion und Abfall, Technische Ausrüstung, Wasserbau,

WEHRLE-WERK AG

Thema: Abwasserbehandlung

Mit den drei Geschäftsbereichen Energietechnik, Umwelttechnik, Fertigung und mehreren internationalen Tochtergesellschaften und Partnern entwickelt, plant, liefert und betreibt WEHRLE Anlagen und Komponenten zur Energieerzeugung aus Verbrennungsprozessen, Klärschlammverbrennung zur

SUMA Rührtechnik GmbH

Thema: Abwasserbehandlung

Seit 1957 entwickelt und produziert SUMA Rührwerke für eine Vielzahl von Anwendungen und Branchen. Aufbauend auf unseren Wurzeln im Agrarsektor haben wir uns zu einem Anbieter von Rührtechnik für den Wasser- und Abwasserbereich, Biogas und viele weitere Industriebereiche entwickelt. In den

Publikationen

10. Münchner Abwassertag

10. Münchner Abwassertag

Autor: Günter Arndt
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Erscheinungsjahr: 2015

Als Gegenstück zu den Magdeburger Abwassertagen der HACH LANGE GmbH wurde speziell für die Kunden in Süddeutschland der Abwassertag in München-Unterhaching eingeführt, der am 20. November 2014 inzwischen zum 10. Mal erfolgreich durchgeführt ...

Zum Produkt

Computersimulation von Biofilmanlagen mit feinblasiger Druck belüftung in der biologischen Abwasserbehandlung

Computersimulation von Biofilmanlagen mit feinblasiger Druck belüftung in der biologischen Abwasserbehandlung

Autor: Helmut Bulle / Andrea Straub / Wolfgang Triller
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Erscheinungsjahr: 2015

Mithilfe der Computersimulation lassen sich in Ergänzung zu herkömmlichen statischen Auslegungsmethoden wichtige zusätzliche Informationen über den Betrieb von Anlagen zur biologischen Abwasserbehandlung gewinnen. Die verwendeten mathematischen ...

Zum Produkt

Einfluss von Güllezusatzstoffen auf die Nitrifikation bei der biologischen Abwasserbehandlung

Einfluss von Güllezusatzstoffen auf die Nitrifikation bei der biologischen Abwasserbehandlung

Autor: Laura Helmis / Steffen Krause
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Erscheinungsjahr: 2014

Für Landwirte besteht die Möglichkeit, Güllezusatzstoffe zur Ertragssteigerung auf den Feldern einzusetzen. Eine Form solcher Zusätze stellen Nitrifikationshemmstoffe dar. Sie sollen die Umwandlung von Ammonium zu Nitrit bzw. Nitrat verzögern ...

Zum Produkt

Sie möchten die gwf Wasser + Abwasser testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen die gwf Wasser + Abwasser kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03