Wo stehen wir mit der nationalen Umsetzung?
Trinkwasser rund um die Uhr und in bester Qualität – dafür setzt die Europäische Union seit über 20 Jahren die Standards. Diese Qualitätsstandards wurden in einem mehrjährigen Prozess auf den Prüfstein gestellt. Hinzu kam die erste europäische Bürgerinitiative – bekannt unter Right2Water mit ihren Forderungen nach einem Zugang zu einer sicheren Wasserversorgung und Abwasserbehandlung.
Erklärtes Ziel der Europäischen Kommission war es von Anfang an, das Konzept des WHO Water Safety Plans – im Jahr 2004 von der WHO vorgelegt – in einer künftigen EU-Trinkwasserrichtlinie zu verankern. Dieses Risikomanagement ist nun integriert und markiert eine wesentliche Änderung des Rechtsrahmens. Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie wurde am 16. Dezember 2020 veröffentlicht. Sie ist von den Mitgliedstaaten bis Januar 2023 in nationales Recht, d. h. in eine neue Trinkwasserverordnung, umzusetzen. Für einige der Qualitätsparameter, wie z. B. die Summe der PFAS, gilt die verbindliche Einhaltung ab dem Jahr 2026.
Legen Sie schon heute den Grundstein zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Erfahren Sie aus erster Hand der Experten, worauf Ihr Unternehmen zukünftig bei der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie achten muss.