Das moderne Wasserwirtschaftsrecht ist eine Querschnittsmaterie, die in der klassischen juristischen Ausbildung allenfalls in einzelnen Teilaspekten und damit für die Bedürfnisse der praktischen Berufsausübung oftmals nur unzureichend Berücksichtigung finden kann. Hinzu kommt, dass die Durchdringung des Rechtsgebiets nur unter Hinzuziehung seiner internationalen und interdisziplinären Bezüge vollständig gelingen kann. Schließlich zwingt aktuell auch die weitreichende Umordnung des Rechtsgebiets durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts auf vielen Feldern zu vielfältigen Blickwechseln.
Das Institut bietet daher seit 2010 jährlich einen dreitägigen Sommerkurs an, um einen umfassenden ersten Einblick in die Inhalte und das Zusammenwirken der verschiedenen Regelungsbereiche des Wasserrechts zu vermitteln. Erfahrene Wasserrechtler aus Praxis und Forschung erläutern in kompakten Unterrichtseinheiten die zentralen Grundlagen des Wasserwirtschaftsrechts und ihre Umsetzung in der Praxis.
Der Kurs wendet sich in erster Linie an juristische Berufsanfänger in wasserwirtschaftsrechtlich tätigen Behörden, Unternehmen und Kanzleien. Darüber hinaus bietet er aber auch bereits im Beruf stehenden Fach-und Führungskräften die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen. Schließlich sollen auch Berufsträger anderer Fachrichtungen, die bei ihrer Tätigkeit mit rechtlichen Fragen umgehen, von dem Programm angesprochen werden.