Wasserrechtlich existieren momentan noch keine mikrobiologischen Anforderungen an Kläranlagenabläufe. Obwohl die Reinigungsleistung von kommunalen Kläranlagen bereits sehr hoch ist, enthält das Klarwasser noch eine große Anzahl an Bakterien und anderen Mikroorganismen, bei denen es sich um potenzielle Krankheitserreger handeln kann. Eine weitergehende Reduzierung der Mikroorganismen kann deshalb nötig sein. In der EG-Badegewässerrichtlinie [1] werden Grenzwerte für zwei Parameter vorgegeben: die intestinalen Enterokokken und Escherichia coli. Im Rahmen eines FE-Projektes der Berliner Wasserbetriebe wurden die Abwasserdesinfektionsverfahren UV-Bestrahlung, Ozonung und die chemischen Desinfektion (Perameisensäure) hinsichtlich ihrer bakteriellen Reduktionsleistung verglichen. Dabei wurden die Untersuchungen auf folgende weitere potenzielle Krankheitserreger und Mikroorganismen erweitert: Clostridium perfringens, somatische und F+-spezifische Bakteriophagen, humanpathogene Adenoviren, Cryptosporidien und Giardien. Hier werden erste Ergebnisse mit der chemischen Desinfektion ausgeführt, da dieses Verfahren in Deutschland bisher nicht etabliert ist. In den mehrmonatigen Untersuchungen des chemischen Desinfektionsverfahrens DEX-135® konnte gezeigt werden, dass die in der EU-Badegewässerrichtlinie [1] geforderten Grenzwerte eingehalten werden können. Dabei waren Reduktionsraten von im Mittel 3 log-Stufen bei E.coli und 2,6 log-Stufen bei den Enterokokken zu beobachten. Die Reduktion war geringer als bei den anderen untersuchten Verfahren. Im Hinblick auf den erweiterten Parametersatz (Clostridien (Ø 0,2 log-Stufen) und somatischen Phagen (Ø 1,9 log-Stufen) zeigten sich sehr geringe oder keine Entfernungen. Die Verringerung der Viren kann als relativ gering bewertet werden, andere Verfahren wie die UV-Bestrahlung zeigten deutlich bessere Reduktionsraten. Die chemische Desinfektion zeichnet sich im Vergleich zur UV-Desinfektion durch geringe Investitionskosten, dafür jedoch mit auf die Abwassermenge bezogenen höheren spezifischen Betriebskosten aus, die überwiegend auf den Chemikalienkosten beruhen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist daher für jeden Anwendungsfall separat durchzuführen.
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