Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im 3. Bewirtschaftungsplan läuft auf Hochtouren. Bis 2027 sollen alle Gewässer im Rahmen der EU-Vorgaben in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden. Das Maßnahmenprogramm ist das operative Instrument für die Gewässerbewirtschaftung. Es beinhaltet die Maßnahmen, die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlich sind, um die Umweltziele für die Steh- und Fließgewässer sowie das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen (sog. Vollplanung). Maßnahmen sind rechtliche, administrative, kooperative, kommunikationsbezogene
und sonstige Instrumente, die dem Erreichen der Umwelt bzw. Bewirtschaftungsziele für die Gewässer dienen.

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