Die TrinkwEGV schafft in den Trinkwassereinzugsgebieten die Rechtsgrundlage für das neu eingeführte umfassende Risikomanagement für die Trinkwasserversorgung – von dem für die Wassergewinnung genutzten Einzugsgebiet über das Versorgungssystem bis zum Zapfhahn der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Bis zum 12. November 2025 müssen Wasserversorgungsunternehmen eine Risikobewertung der Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen durchführen und ein auf die identifizierten Risiken zugeschnittenes Untersuchungsprogramm des Grundwassers, des Oberflächenwassers oder des Rohwassers festlegen.