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Wasserrecht: Zukunft des Walchensee-Systems wird neu geordnet

Das Walchensee-System wird durch den Freistaat Bayern rechtlich neu geordnet. Ziel ist es, die Wasserkraftnutzung vor Ort als klimafreundliche und regenerative Form der Stromgewinnung nachhaltig abzusichern.

von | 22.02.22

22. Februar 2022 | Das Walchensee-System wird durch den Freistaat Bayern rechtlich neu geordnet. Ziel ist es, die Wasserkraftnutzung vor Ort als klimafreundliche und regenerative Form der Stromgewinnung nachhaltig abzusichern.

Zugleich sollen die Bewirtschaftungsanforderungen für die Gewässer und die gewässerbegleitenden Ökosysteme gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und der Natura2000-Verordnungen weiterentwickelt und verbessert werden. Ebenso sollen die Belange der Beteiligten vor Ort gewürdigt und eine kommunale Teilhabe angemessen gewährleistet werden. Der partizipative Prozess bezieht daher Kommunen, örtliche Mandatsträger, Verbände und Interessensvertretungen sowie den Wasserkraftbetreiber ein.

Eigentumsübertragung vom jetzigen Betreiber an den Freistaat Bayern

Grundlage des weiteren Vorgehens ist eine umfassende rechtliche Überprüfung der bestehenden Genehmigungen zur Wasserkraftnutzung. Diese Prüfung hat ergeben, dass alle Bewilligungen zum Walchenseesystem einheitlich zum 30. September 2030 enden, da der Fristablauf mit Schreiben des LRA Bad Tölz-Wolfratshausen vom 31. März 2020 fristgerecht angekündigt wurde. Der Fristablauf löst den sogenannten Heimfall der Kraftwerke Obernach und Niedernach mit den zugehörigen Überleitungsbauwerken zugunsten des Freistaates Bayern aus. Dabei handelt es sich um eine entschädigungspflichtige Eigentumsübertragung vom jetzigen Betreiber an den Freistaat Bayern. Das Umweltministerium wird gemeinsam mit der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung mit der UNIPER Kraftwerke GmbH ergebnisoffene Verhandlungen führen. Dabei steht sowohl eine Ablösung als auch eine entschädigungspflichtige Realisierung des Heimfallanspruches zur Disposition. Möglicherweise können so auch schon vor 2030 auf dem Vereinbarungsweg weitere Verbesserungen zum Wohl der Allgemeinheit erreicht werden.

Am Walchenseekraftwerk mit der Überleitung der Isar am Krüner Wehr besteht dagegen kein Heimfallanspruch zugunsten des Freistaates Bayern. Das Walchenseekraftwerk und die Überleitung der Isar am Krüner Wehr verbleiben daher auch nach Ablauf der Bewilligungsfrist am 30. September 2030 im Eigentum der UNIPER. Wenn die Anlagen über 2030 hinaus betrieben werden sollen, muss UNIPER hierfür jedoch rechtzeitig eine neue wasserrechtliche Gestattung beantragen. Im Rahmen dieses Wasserrechtsverfahrens werden dann alle relevanten Belange von der Energiegewinnung bis hin zum Natur- und Gewässerschutz berücksichtigt.

Das Walchenseekraftwerk

Zum Walchenseekraftwerk gehört seit etwa 100 Jahren die Ausleitung der Isar vom Krüner Wehr zum Walchensee. In den 1950er Jahren wurde das Walchenseesystem durch die Ableitung von Rißbach, Fischbach und Alpenbach über den Rißbachstollen zum Walchensee sowie die beiden Kraftwerke Niedernach und Obernach ergänzt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

 

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