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Neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am heutigen Dienstag die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Die geltende Richtlinie von 1998 wurde damit nach über 20 Jahren und drei offiziellen „Anläufen“ der EU-Kommission überarbeitet und beschlossen. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

von | 18.12.20

„Nach fünfjährigen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für die neue EUTrinkwasserrichtlinie. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser. Als besonders erfreulich hervorzuheben sind die Regelungen bei den Kernelementen der Richtlinie. Hierzu gehören unter anderem der verbesserte Zugang aller EU-Bürger zu Trinkwasser. Positiv ist hier die Entscheidung, Trinkwasser in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen zugänglich zu machen. Das ist in wichtiges Bekenntnis zum Lebensmittel Nr. 1. Außerdem wurden EU-weit harmonisierte Regelungen erlassen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit wird der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt.

Außerdem wird durch die Verknüpfung der EU-Trinkwasserrichtlinie mit der EUWasserrahmenrichtlinie die Notwendigkeit des Schutzes der Gewinnungsgebiete für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch, des Schutzes der Wasserschutzgebiete und des Schutzes der Einzugsgebiete aufgezeigt. Durch die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement werden künftig auch die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen einbezogen. Voraussetzung für diese verursachungsgerechten Lösungen ist die Zusammenarbeit von Behörden. Oberstes Ziel dieses Ansatzes ist die Sicherheit der Wasserversorgung. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt.

Der BDEW hatte sich bei der Überarbeitung der Richtlinie erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Subsidiaritätsprinzip, die Organisationshoheit, sowie gesundheitliche Ziele der Richtlinie, das Vorsorgeprinzip und der Umwelt-Rechtsrahmen abgesichert werden. Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, muss die Bundesregierung jetzt zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben.“

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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