Um Gewässer besser vor Schadstoffen zu schützen und Bürger finanziell zu entlasten, sollen Pharma- und Kosmetik-Industrie im Rahmen der Herstellerverantwortung künftig den Großteil der Kosten übernehmen, die durch die Beseitigung der durch ihre Produkte verursachten Schadstoffe mit Hilfe einer zusätzlichen Reinigungsstufe in Kläranlagen entstehen. Die erst im vergangenen Jahr beschlossene Kommunalabwasserrichtlinie der EU, die dies vorschreibt, gerät aktuell jedoch zunehmend durch Pharma- und Kosmetik-Industrie unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus unter Druck.
Rund 80 Prozent der Deutschen befürworten Vorhaben
„80 % der Deutschen befürworten den von der EU-Kommission eingeschlagenen Weg zur Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie. So viel Rückenwind bekommt Politik selten von den Bürgerinnen und Bürgern“, so Karsten Specht, VKU-Vizepräsident. Und weiter: „Wer saubere Gewässer und Bürger entlasten will, darf jetzt nicht einknicken!“
Bislang müssen die Bürger und Wirtschaft allein für die Kosten der Abwasserreinigung über ihre Gebühren aufkommen – obwohl sie im Gegensatz zu den Herstellern natürlich selbst gar keine wasserschonenderen Produkte entwickeln können. Künftig sollen die Hersteller sich an den Kosten beteiligen.
Diese Kostenbeteiligung bewerten insgesamt sechs von zehn Befragten als sehr positiv (61,8 %) bzw. 17,1 % als positiv. Nur 14 % sind unentschlossen, lediglich 7 % lehnen das Vorhaben ab. Unabhängig von der Parteipräferenz erfährt das Vorgehen breite Zustimmung in der Bevölkerung.
„In Zeiten der Polarisierung sind solche Mehrheitsverhältnisse bei den Wählerinnen und Wählern ein kristallklarer Auftrag an die Politik: in Brüssel Kurs halten und in Berlin die Richtlinie zügig in deutsches Recht umsetzen“, so Specht.
EU-Richtlinie: Anreiz für Produktneuentwicklungen
Mehr als zwei Drittel (67 %) der Befragten geben an, dass sie eher kosmetische und pharmazeutische Produkte kaufen würden, die Gewässer in Deutschland weniger belasten.
„Die Mehrheit der Bürger ist offen gegenüber wasserschonenderen Produkten. Die Richtlinie erreicht damit ihr offenbar eigentliches Ziel, nämlich durch die Kostenbeteiligung einen Anreiz für die Entwicklung wasserschonenderer Produkte zu schaffen“, so Specht weiter.
Die Richtlinie gilt obendrein auch für Hersteller außerhalb der EU, sodass kein Wettbewerbsnachteil für die europäische Industrie entsteht.
Hintergrundinformationen zur Civey-Umfrage
- Befragungszeitraum: 17. bis 22. April 2025
- Befragte Grundgesamtheit: Bundesdeutsche Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren (5.000)
- Statistische Angaben bei Veröffentlichungen: Civey hat für den VKU vom 17. bis 22. April 2025 online 5.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von [2,6] Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier.
Fragebogendesign und Ergebnisse auf einen Blick

Grafik: Civey/Quelle: VKU

Grafik: Civey/Quelle: VKU
Weitere Informationen
(Quelle: VKU)







