17. April 2023 Ι Innerhalb der Fördermaßnahme „Wassersicherheit in Afrika – WASA” sind innovative Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika zu entwickeln und zu demonstrieren. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in mehreren Themenfeldern. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Juni 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Kooperationen zum Thema „Wassersicherheit in Afrika – WASA“
Der sichere Zugang zu nachhaltiger Wasserversorgung sowie der Schutz vor wasserbedingten Naturgefahren oder Krankheiten sind eine unabdingbare Grundlage für die Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika. Im globalen Vergleich weist Subsahara-Afrika derzeit mit Abstand den niedrigsten Versorgungsgrad der Bevölkerung mit sauberem Wasser auf. Mit dem Klimawandel und dem erwarteten dynamischen Wachstum von Wirtschaft, Bevölkerung und Märkten in Afrika wird zudem der Wasserbedarf stark steigen. Erhebliche Investitionen in den Wassersektor sind unabdingbar, um die Resilienz zu erhöhen. Dringend benötigt werden innovative Wassertechnologien, angepasste Wasserinfrastrukturen und vorausschauende Managementkonzepte. Um Afrika bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, bedarf es neuer Formen der Kooperation. Forschung und Bildung können hier einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen leisten (insbesondere SDG 6 – Wasser und Sanitärversorgung), demokratische Ordnungen stärken und die Prävention von Konflikten unterstützen.
Gegenstand der Förderung
Innerhalb der Fördermaßnahme WASA sind innovative Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika zu entwickeln und zu demonstrieren. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in den Themenfeldern:
- Nachhaltiges Wasserressourcenmanagement
- Wasserinfrastruktur und Wassertechnologie
- Hydrologische Vorhersagen und Umgang mit hydrologischen Extremen
Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Kapazitätsentwicklung und beruflichen Bildung der Partner in Subsahara-Afrika leisten; entsprechende Komponenten sind im Rahmen der Projektvorschläge zu berücksichtigen. Auch Promotionen in sogenannten bilateralen Sandwich-Modellen sind hierbei möglich. Relevant für alle Themenfelder sind die Berücksichtigung des Nexus zwischen Wasser, Energie und Nahrung sowie die Aspekte Monitoring, Digitalisierung und Datenmanagement.
Projektanträge können sich auf eines dieser Themenfelder beziehen oder mehrere Themenfelder miteinander kombinieren (hierbei ist ein Themenfeld als Schwerpunkt zu setzen). Im Rahmen der Fördermaßnahme ist auch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger durchgeführt wird und organisatorische, fachlich inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Hierbei sind besonders die im Wassersektor aktiven Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros aufgefordert, sich an den Forschungsprojekten zu beteiligen.
Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Der Verbund mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis muss mindestens einen deutschen Partner sowie mindestens einen Partner aus einem oder mehreren der folgenden Länder im südlichen Afrika umfassen: Angola, Botswana, Namibia, Südafrika, Sambia, Simbabwe. Partner aus weiteren Ländern des südlichen Afrika sind grundsätzlich möglich, wobei die Komplexität des Gesamtprojektes überschaubar bleiben sollte und eine gute Durchführbarkeit gewährleistet sein muss.
Voraussetzungen:
- einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand des Wissens bzw. zum Stand der Technik
- die Zusammenarbeit von Einrichtungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen FuE-Aufgaben
- eine eindeutige inhaltliche und organisatorische Struktur der Projektvorschläge
- eine maßgebliche finanzielle Eigenbeteiligung durch die in das Verbundprojekt eingebundenen deutschen Wirtschafts- und Praxispartner
- Die teilnehmenden afrikanischen Partner müssen mit eigenständigen Beiträgen (finanziell oder in-kind, zum Beispiel Personal, Material oder Räumlichkeiten) eingebunden sein. Die Fördermöglichkeiten in den jeweiligen Partnerländern sind dementsprechend zu prüfen.
- eine klare Erkennbarkeit des Verwertungsinteresses der einzelnen Verbundpartner, das anhand spezifischer Verwertungspläne zu dokumentieren ist
Es muss sich um innovative anwendungsorientierte Forschungsansätze, Technologien und Konzepte handeln, die neuartige Lösungen für die Erhöhung der Wassersicherheit ermöglichen, zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen, eine Umsetzung erwarten lassen und Anknüpfungspunkte zu relevanten nationalen/internationalen Aktivitäten bieten. Reine Grundlagenforschung oder Produktentwicklungen werden nicht gefördert.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuwendungen werden bis zu maximal 2 000 000 Euro pro Verbundvorhaben (inklusive eventueller Projektpauschale) sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten6 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZ] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des BMBF verfügbar.
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