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Ewigkeitsaufgabe nach Kohlebergbau: wasserrechtliche Genehmigung zum Grubenwasseranstieg erteilt

Rund neun Jahre nach der Stilllegung des Bergwerks Saar kann sich die RAG nun endgültig aus dem Grubengebäude zurückziehen. Den Weg für die Maßnahme ebneten jüngst zwei Entscheidungen der saarländischen Bergbehörden: die Zulassung des Abschlussbetriebsplans durch das Bergamt sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Oberbergamt. Letztere erlaubt es der RAG, am Standort Duhamel in Ensdorf jährlich 19,8 Millionen Kubikmeter zu heben und in die Saar einzuleiten.

von | 30.08.21

Rund neun Jahre nach der Stilllegung des Bergwerks Saar kann sich die RAG nun endgültig aus dem Grubengebäude zurückziehen. Den Weg für die Maßnahme ebneten jüngst zwei Entscheidungen der saarländischen Bergbehörden: die Zulassung des Abschlussbetriebsplans durch das Bergamt sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Oberbergamt. Letztere erlaubt es der RAG, am Standort Duhamel in Ensdorf jährlich 19,8 Millionen Kubikmeter zu heben und in die Saar einzuleiten.

„Die positive Entscheidung insbesondere im Planfeststellungsverfahren bestätigt, dass wir die umfangreichen Anforderungen erfüllt haben“, zeigt sich der RAG-Vorstandsvorsitzende Peter Schrimpf zufrieden. „Die nun erteilte Genehmigung ermöglicht es uns, unserer Verantwortung für das Saarrevier nachzukommen.“

Mit dem Verlassen der Gruben geht ein Teilanstieg des Grubenwassers einher, um die bislang eigenständigen Wasserprovinzen Reden und Duhamel zu vereinigen – und die Einleitung ausschließlich am Standort Duhamel vorzunehmen. Hierfür hatte die RAG unter anderem beantragt, die Wasserhaltungsstandorte Reden und Duhamel zu Brunnenbetrieben umzurüsten. „Die vorbereitenden Arbeiten zur Erfüllung der zahlreichen und umfangreichen Nebenbestimmungen an den beiden Standorten laufen bereits“, sagt Dr. Michael Drobniewski, Direktor des Unternehmensbereichs Wasserhaltung (V-WH). Erst wenn diese erfüllt seien, könne der Rückzug finalisiert werden.

Zufrieden mit der Zulassung zeigt sich auch der Direktor des RAG-Unternehmensbereichs Genehmigungsmanagement (V-GM) Werner Grigo. „Sie ist das Ergebnis umfangreicher Anstrengungen vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer kooperativen und transparenten Kommunikation.“ Einen bedeutenden Faktor habe ebenso der Erörterungstermin im Jahr 2019 dargestellt. Aus dem Diskurs mit allen Beteiligten aus Politik, Behörden und Gesellschaft sei eine stabile Entscheidungsgrundlage hervorgegangen, so Grigo weiter.

Kontrollierter Grubenwasseranstieg

Eine besondere Rolle kommt in diesem Kontext dem Integralen Monitoring zu. Hier werden sämtliche mit dem Anstieg und der Einleitung erfassten Parameter transparent kommuniziert und etwaige Handlungen mit den Beteiligten besprochen. „Wir überlassen den Anstieg des Grubenwassers nicht einfach dem Zufall“, so Grigo. „Das Integrale Monitoring, ein System aus Beobachtung und Bewertung, ermöglicht es, in einem kooperativen Prozess ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis zu erzielen.“

Der Anstieg des Grubenwassers wird nach Abstellen der Pumpen voraussichtlich rund drei Jahre andauern. Anschließend erfolgt die Wiedereinleitung in die Saar. Nebenflüsse wie etwa Sinnerbach und Blies werden dadurch dauerhaft und vollständig von Grubenwasser entlastet.

Weitere Informationen zu Grubenwasseranstieg und Monitoring an der Saar finden Sie hier.

 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Foto: RAG-Archiv Saar

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