Am 5. Juli hatte der Bundesrat die Novelle des Düngegesetzes abgelehnt. Nun, am 8. Oktober 2024, hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie in dieser Angelegenheit die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat verlangen will.
Damit liegt das neue Düngegesetz, das unter anderem die Grundlage für die Verordnungen zur Nährstoffbilanz und zum Düngemonitoring schaffen soll, weiterhin auf Eis. Und damit gilt weiterhin kein nationales Gesetz, mit dem die EU-Nitratrichtlinie von 1991 (!) in nationales Recht umgesetzt wird und die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer nachhaltig gesenkt werden kann. Zudem dient das Düngegesetz auch der Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung, die gewährleisten soll, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.
Erheblicher Widerstand
Zwar hatte der Bundestag den am 6. Juni 2024 dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes zugestimmt, doch neben erheblichem Widerstand aus den Bundesländern kam die Kritik auch von Verbänden aus Landwirtschaft und Naturschutz.
Vor allem die Änderungen bei der Stoffstrombilanz sorgen für Unmut. Bei der Stoffstrombilanz oder Nährstoffbilanz geht es um eine Auflistung der Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach den neuen Regeln sollen mehr Betriebe Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Nährstoffe dem Boden durch die Bewirtschaftung entzogen und wie viele ihm durch Düngen zugeführt werden, um so das Verursacherprinzip bei der Nitratbelastung umzusetzen.
Erste Reaktion des VKU
Karsten Specht nahm als Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Stellung zur aktuellen Entwicklung. Die VKU-Mitglieder versorgen rund 90 % aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser und entsorgen das Abwasser von 44 % der Bevölkerung. Specht begrüßt die Anrufung des Vermittlungsausschusses:
„Das leidige Hin-und-Her beim Düngegesetz muss ein Ende finden. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung nunmehr den Vermittlungsausschuss anrufen will, um sich mit den Ländern auf neue Düngeregeln zu einigen. Denn es geht um nichts weniger als die wichtigste Ressource, die wir haben. Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es uns gelingen, unsere Grundwasserkörper als wichtigste Trinkwasserressource auch langfristig zu schützen. Dafür ist unter anderem die Nährstoffbilanz (ehemals Stoffstrombilanz) notwendig, die im Gesetzesentwurf weiterhin enthalten ist. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen Gewässerbelastungen und -verunreinigungen die blaue Ressource nicht noch zusätzlich verknappen. Deshalb dürfen auch die geplanten Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe, die gewässerschonend arbeiten, keine Hintertürchen offenlassen. Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie muss weiter fest im Blick sein.“