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Die neue Oberflächengewässerverordnung

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23. September 2015 um 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten des BDEW (Raum 1), Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin den 31. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema „Die neue Oberflächengewässerverordnung“.

von | 04.08.15

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Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23. September 2015 um 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten des BDEW (Raum 1), Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin den 31. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema „Die neue Oberflächengewässerverordnung“.

Ralf Wessels, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn wird zu diesem Thema referieren. Die derzeitige OGewV enthält detaillierte bundeseinheitliche Regelungen insbesondere zur Einstufung, Darstellung und Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands von Oberflächengewässern. Mit der neuen OGewV, die aktuelle EU-rechtliche Vorgaben umsetzt und fachlichen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Vollzug Rechnung trägt, sollen insbesondere die Vorgaben der Richtlinie prioritäre Stoffe in deutsches Recht umgesetzt werden.

Inhaltlich geht es u.a. um geänderte sowie erstmals geregelte Umweltqualitätsnormen sowie die Überwachung von Stoffen der sog. Beobachtungsliste, um eine Straffung und Aktualisierung der derzeitigen Liste der sog. Flussgebietsspezifischen Schadstoffe, um Bewirtschaftungsziele für die Stickstoffbelastung von Flüssen, um ordnungsrechtliche Temperaturanforderungen an Fischgewässer sowie den Interkalibrierungsbeschluss 2013/480/EU. Der Gesprächskreis will die Inhalte und Hintergründe der vorgesehenen Neuregelungen näher beleuchten und bietet hierzu Gelegenheit zur Diskussion.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Zulassungsbeschränkung aus Kapazitätsgründen bleibt vorbehalten. Interessenten haben die Möglichkeit, sich online anzumelden unter www.wasserrecht.uni-trier.de.

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23. September 2015 um 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten des BDEW (Raum 1), Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin den 31. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema „Die neue Oberflächengewässerverordnung“.

Ralf Wessels, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn wird zu diesem Thema referieren. Die derzeitige OGewV enthält detaillierte bundeseinheitliche Regelungen insbesondere zur Einstufung, Darstellung und Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands von Oberflächengewässern. Mit der neuen OGewV, die aktuelle EU-rechtliche Vorgaben umsetzt und fachlichen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Vollzug Rechnung trägt, sollen insbesondere die Vorgaben der Richtlinie prioritäre Stoffe in deutsches Recht umgesetzt werden.

Inhaltlich geht es u.a. um geänderte sowie erstmals geregelte Umweltqualitätsnormen sowie die Überwachung von Stoffen der sog. Beobachtungsliste, um eine Straffung und Aktualisierung der derzeitigen Liste der sog. Flussgebietsspezifischen Schadstoffe, um Bewirtschaftungsziele für die Stickstoffbelastung von Flüssen, um ordnungsrechtliche Temperaturanforderungen an Fischgewässer sowie den Interkalibrierungsbeschluss 2013/480/EU. Der Gesprächskreis will die Inhalte und Hintergründe der vorgesehenen Neuregelungen näher beleuchten und bietet hierzu Gelegenheit zur Diskussion.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Zulassungsbeschränkung aus Kapazitätsgründen bleibt vorbehalten. Interessenten haben die Möglichkeit, sich online anzumelden unter www.wasserrecht.uni-trier.de.

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