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Düngeverordnung: Verbände nehmen Stellung zum aktuellen Beschluss

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Thema:
Autor: Jonas Völker

Strengere Regeln für besonders belastete rote Gebiete treten Anfang 2021 in Kraft.

Viele neue Vorgaben werden bereits in wenigen Wochen in Kraft treten, wenn die novellierte Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die neuen strengeren Regeln für besonders belastete rote Gebiete gelten dagegen erst ab dem 1. Januar 2021, um der bis dahin durchzuführenden Überprüfung der Gebietsabgrenzung nicht vorzugreifen.

Neue Maßnahmen und Regeln

Die Neufassung der Düngeverordnung führt bundesweit verpflichtende Maßnahmen ein. So werden die Sperrfristen, in denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, verlängert, die ungedüngten Abstände zu Gewässern vergrößert und die Düngung auf gefrorenem Boden wird verboten. Mit den neuen Regeln wird auch ein verbessertes Monitoring der Nitratwerte eingeführt. Künftig sollen die Belastungen deutschlandweit genauer analysiert werden, um rechtzeitig effektive Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Düngung um 20 % reduzieren

Eine zentrale Maßnahme ist die Reduzierung der Düngung um 20 % pro Betrieb in den Gebieten, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen ("rote Gebiete"). Diese gilt ab dem 1. Januar 2021. Bis dahin soll zunächst eine Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern erarbeitet werden als einheitliche Grundlage für die Ausweisung dieser roten Gebiete durch die Bundesländer. Ziel ist, dass die Ausweisung in Zukunft differenzierter erfolgt und sich stärker am Verursacherprinzip orientiert. Eckpunkte dieser Verwaltungsvorschrift sind bereits mit den Ländern abgestimmt.

Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Teil des Pakets ist auch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die der Bundesrat im ersten Durchgang behandelt hat und die nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat im Juli 2020 in Kraft treten soll. Mit der Änderung wird für landwirtschaftliche Flächen, die eine Hangneigung von mindestens 5 % aufweisen und die an Flüsse, Bäche oder Seen grenzen, eine Pflicht zur Erhaltung oder Herstellung einer ganzjährig begrünten Pflanzendecke in einem Bereich von 5 m landseits eingeführt. Hierdurch sollen erosionsbedingte Abschwemmungen insbesondere von Phosphor und Nitrat verhindert werden.
Im Sommer 2018 hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland verurteilt, weil die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt wurde. Die genannten aktuellen Änderungen sollen Rechtslage und Praxis in Deutschland wieder in einen europarechtskonformen Zustand bringen.

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