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Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Hattingen „in neuen Händen“

Die Stadt Hattingen überträgt ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband. Mit der Übertragung der Aufgabe geht auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Hattingen auf den Ruhrverband über. Dafür zahlt der Verband der Stadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von ca. 110 Mio. Euro.

von | 29.06.20

Mit der symbolischen Übergabe eines Kanaldeckels wurde die Übertragung des Hattinger Kanalnetzes offiziell gemacht. Kniend v. l.: Prof. Norbert Jardin (Ruhrverband, Vorstandsvorsitzender), Dirk Glaser (Bürgermeister der Stadt Hattingen), Dr. Antje Mohr (Ruhrverband, Finanzvorstand), stehend v.l.: Heiko Witulski (Ruhrverband, Leiter der Finanzabteilung), Frank Mielke (Stadt Hattingen, Kämmerer), Michael Wichmann (Stadt Hattingen, Fachbereichsleiter Fachbereich Finanzen), Dr. Winfried Haneklaus (Ruhrverband, Leiter der Rechtsabteilung), Christian Lux (Ruhrverband, Leiter des Regionalbereichs West). (Quelle: Ruhrverband)

Bevor das Geld an die Stadt fließen kann bzw. Altschulden getilgt werden können, muss zunächst zum 30. Juni 2020 die Anlageninventur aktualisiert werden. „Wir gehen davon aus, dass diese Formalie bis November 2020 erledigt ist“, erläutert Kämmerer Frank Mielke das weitere Vorgehen.
Das Kanalnetz wird ab dem 1. Juli vom Betriebsschwerpunkt Hattingen des Ruhrverbands betrieben. Zum Betriebsschwerpunkt Hattingen gehören neben dem Kanalnetz die Kläranlagen Essen-Burgaltendorf und Hattingen sowie alle abwassertechnischen Bauwerke in den Einzugsgebieten dieser Kläranlagen. Der Betriebsschwerpunkt ist auf der Kläranlage in Hattingen angesiedelt.
Die planerischen und verwaltungstechnischen Arbeiten werden von spezialisierten Teams (z. B. Projektmanagement, Betriebsmanagement, Genehmigung & Konformität, Arbeitssicherheit, Verwaltung & Controlling) des Regionalbereichs West am Zentralstandort des Ruhrverbands in Essen wahrgenommen. Von der Stadt Hattingen werden auf eigenen Wunsch ein Ingenieur, eine Zeichnerin und ein gewerblicher Mitarbeiter zum Ruhrverband wechseln.
Für die Bürger in Hattingen wird sich nicht viel verändern. Für Fragen und sonstige Anliegen, die das Kanalnetz oder Hausanschlüsse betreffen, gibt es in Hattingen künftig einen Ansprechpartner des Ruhrverbands. Über den Ort und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wird in Kürze auf den Internetseiten der Stadt und des Ruhrverbands detailliert informiert. Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit in Notfällen auch nach Dienstschluss über die Rufnummer 0201/178-0 sichergestellt.
Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt. Fragen zum Gebührenbescheid werden daher weiterhin von ihr beantwortet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen.
Weitere Informationen hier.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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