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NRW-Regionalforen zur Klimafolgenanpassung

Am 27. Juni 2018 fand der erste Teil einer Reihe von insgesamt sechs regionalen Veranstaltungen statt, organisiert vom Umweltministerium, der EnergieAgentur.NRW und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Landesregierung will damit Kommunen besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten.

von | 29.06.18

Die Folgen des Klimawandels unterscheiden sich von Region zu Region.

Am 27. Juni fand das „Regionalforum Klimafolgenanpassung“ in Detmold, Nordrhein-Westfalen, statt – die erste einer landesweiten Reihe von insgesamt sechs regionalen Veranstaltungen, die gemeinsam vom Umweltministerium, der EnergieAgentur.NRW und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veranstaltet werden. Die Regionalforen bieten Kommunen und Kreisverwaltungen die Chance, sich über prognostizierte Klimafolgen zu informieren und sich über Maßnahmen zur Klimaanpassung, Best Practice-Beispiele für deren Umsetzung und ein gemeinsames Vorgehen auszutauschen.

„Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind unerlässlich“

Im Vorfeld erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst spürbar, auch in Nordrhein-Westfalen. Starkregenereignisse und in dessen Folge Hochwasser, Überschwemmungen und wiederum daraus resultierende massive Schäden zeigen, wie gravierend die Folgen extremer Wetterereignisse sein können. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind unerlässlich. Durch geeignete Anpassungsmaßnahmen kann es gelingen, die Folgen des Klimawandels auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen und die Kommunen fit für den Klimawandel zu machen. Dazu sind Vernetzung und Kooperation in den Regionen unerlässlich, denn Hochwasser, Stürme und Temperaturanstieg machen an keiner Grenze halt.“
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen auf verschiedene Weise, unter anderem mit verschiedenen Beratungs- und Förderangeboten. Derzeit arbeitet das Umweltministerium an einer „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“, die Entscheidungsträgern vor Ort eine landesweit einheitliche Hilfestellung geben soll. Bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen kann das Land Betroffenen, im Rahmen der bestehenden Soforthilferichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, für solche Fälle schnell und unbürokratisch Finanzmittel zur Verfügung stellen. Diese Hilfe dient als erste Hilfe zur Unterstützung bei akuten Notlagen. Aktuell werden Betroffene der Starkregenereignisse in Wuppertal-Elberfeld Ende Mai 2018 mit Mitteln aus dieser Richtlinie unterstützt. Im Rahmen der Umweltministerkonferenz Anfang Juni in Bremen hatten die Bundesländer die Bundesregierung aufgefordert, die Fördermöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene auszubauen und zu vereinfachen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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