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Landeskartellbehörde Niedersachsen startet neuen Wasserpreisvergleich

Wasserunternehmen verfügen im Endkundengeschäft über eine marktbeherrschende Stellung. Die Landeskartellbehörde hat die Möglichkeit, Wasserpreise dann zu untersagen, wenn sie überhöht sind. Ziel ist es, Wettbewerbsdruck auf den Monopolisten zu simulieren und damit den Anreiz zu schaffen, Ineffizienzen im Unternehmen zu beseitigen.

von | 29.01.20

Heike Zinram, Leiterin der niedersächsischen Landeskartellbehörde, die vor zehn Jahren mit der Wasserpreisuntersuchung bei einigen Wasserversorgern in Niedersachsen erhebliche Preissenkungen durchgesetzt und bereits damals angekündigt hatte, diese Untersuchung zehn Jahre später wiederholen zu wollen, hat ihrer Ankündigung Taten folgen lassen. Aufgrund des Beschlusses der Landeskartellbehörde vom 16.12.2019 wird zum Stichtag 31.12.2019 eine „Untersuchung der Entgeltgestaltung von Trinkwasser für Haushalts- und Kleingewerbekunden (HuK-Kunden) durch die niedersächsische Wasserversorgungswirtschaft“ nach § 32e Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt. Die angeschriebenen Wasserversorger sind angehalten, den ihnen übersandten Fragebogen „Trinkwasser 2019“ vollständig ausgefüllt bis zum 31.03.2020 an die Landeskartellbehörde zurückzusenden.
Im Rahmen ihrer Abfrage geht die Landeskartellbehörde zweistufig vor: Zunächst so genannten „Typfällen“ ermittelt, die typische Abnahmemengen widerspiegeln (sollen). Diese ermöglichen ein Ranking anhand des Wasserpreises. lm selben Schritt werden Daten abgefragt, die zur Ermittlung der Gleichartigkeit von Unternehmen erforderlich sind. Ergeben sich aus der Auswertung der im ersten Schritt erhobenen Daten Anhaltspunkte für eine möglicherweise missbräuchliche Preisgestaltung, so werden in einem zweiten Schritt nur noch bei den auffälligen Unternehmen sowie bei geeigneten Vergleichsunternehmen weitere Daten erhoben, um beurteilen zu können, ob nach Auffassung der Behörde tatsächlich missbräuchlich überhöhte und damit kartellrechtswidrige Preise vorliegen. Die Landeskartellbehörde Niedersachsen berücksichtigt nach eigener Aussage, dass „der Wasserpreis in Niedersachsen im Bundesvergleich als relativ niedrig einzustufen ist“. Zur Erteilung der Auskünfte sind auch Gebühren erhebende Wasserversorger verpflichtet; ein Missbrauchsverfahren kann jedoch nur gegen solche Versorger eingeleitet werden, die privatrechtliche Entgelte verlangen.
Nach den teilweise erheblichen Preissenkungen der letzten Runde – neun Versorger in zwölf Tarifgebieten hatten die Preise teilweise bis zu 30 % senken müssen – bleibt abzuwarten, in welcher Größenordnung Wasserversorger diesmal ihre Preise reduzieren müssen. Wasserversorger, die mit ihren Preisen eher im oberen Bereich liegen, sollten bereits beim Ausfüllen des Fragebogens, aber auch im gesamten weiteren Verfahren viel Sorgfalt auf die Zusammenstellung und Fundierung der an die Behörde übermittelten Informationen verwenden und sich gegebenenfalls fachlicher Unterstützung bedienen, damit eine Rechtfertigung der Preise gelingen kann.
Insgesamt belegt die jüngste Preisabfrage in Niedersachsen einmal mehr, dass die Thematik zukunftsfester Wasserentgelte nach wie vor relevant ist. Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung gestalten sich zunehmend schwieriger. Unter anderem ändert sich das Nutzungsverhalten der Kunden (Stichwort: sinkende Wassergebräuche) und klimatische sowie demografische Veränderungen erfordern infrastrukturelle Investitionsbedarfe, die im Spannungsfeld zu stabilen und kostendeckenden Entgelten stehen. Dies sind Herausforderungen für die Wasserversorger, die es zu meistern gilt. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Kartellbehörden dies anerkennen. Perspektivisch können passende Entgeltmodelle helfen, die geschilderten Herausforderungen unter Berücksichtigung kartellbehördlicher Wasserpreisuntersuchungen zu bewältigen. Unterstützung bei der Suche nach einem im konkreten Fall geeigneten Entgeltmodell bietet der 2019 erschienene VKU-Leitfaden „Wasserpreise zukunftsfest gestalten“; darüber hinaus ist aber auch eine individuelle fachliche Begleitung des Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses zu empfehlen.
Autorinnen: Dr. Anna Alexandra Seuser und Jana Siebeck, bbh Als Ansprechpartner für das Themenfeld der kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle stehen Ihnen Rechtsanwalt Daniel Schiebold und Rechtsanwältin Jana Siebeck gerne zur Verfügung.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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