Nach der neuen Klärschlammverordnung müssen ab 2029 die im Klärschlamm enthaltenen Phosphoranteile zurückgewonnen werden. Die so genannte Monoverbrennung von Klärschlamm bietet hierzu sowohl technisch als auch wirtschaftlich sehr gute Voraussetzungen. Da solche Anlagen erst ab einer gewissen Größe rentabel arbeiten können, ist die Kooperation von Kläranlagenbetreibern sinnvoll. Zudem bietet eine Klärschlammverbrennungsanlage Entsorgungssicherheit für die Kommunen.
Der Wupperverband betreibt in Buchenhofen bereits seit 40 Jahren eine Klärschlammverbrennungsanlage und hat entsprechend langjährige Erfahrung mit dem Verfahren, das für das Vorhaben an diesem Standort genutzt werden kann. Eine neu zu errichtende für alle Kooperationspartner dimensionierte Verbrennungsanlage läge zudem etwa in der geografischen Mitte der beteiligten Kommunen und Verbände.
Wenn die jeweiligen für die Kooperationspartner zuständigen Gremien der Gründung einer GmbH mit den sechs Beteiligten zugestimmt haben, soll der Planungsauftrag für die Klärschlammverbrennungsanlage vergeben werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 geplant. In Münster soll der Rat der Stadt am 13. Februar über den Beitritt zu dem Gemeinschaftsunternehmen für die zukünftige Klärschlammverwertung beschließen.
Münster plant Beteiligung an Klärschlammverbrennungsanlage
Kategorie: Sonstiges
Autor: Jonas Völker
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