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Erleichterung nach Fracking-Beschluss

Der Bundestag hat das Fracking-Gesetzespaket verabschiedet. Die Branchenverbände reagieren mit Zustimmung und Erleichterung: Der Trinkwasserschutz bleibt gesichert.

von | 28.06.16

Das neue Fracking-Gesetz schützt das Trinkwasser

Am 24. Juni stimmte der Bundestag dem Koalitionskompromiss zum Fracking zu. Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Fracking, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Zwar dürfen zu wissenschaftlichen Zwecken bundesweit insgesamt maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden – aber nur, wenn das betroffene Bundesland zustimmt. Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, haben dem Fracking aber bereits im Vorfeld eine kategorische Absage erteilt.

„Hängepartie beendet“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Beschluss: „Die kommunale Wasserwirtschaft hat stets ein Wasserschutzgesetz gefordert. Das Votum des Bundestages wird dieser Forderung gerecht. Die mehrjährige Hängepartie ist endlich beendet“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Das Fracking-Gesetzespaket sei mit Blick auf den Schutz der Trinkwasserressourcen ein sehr gutes Ergebnis. Die beschlossenen Verbotszonen stellen nach Einschätzung des VKU sicher, dass die Trinkwasserressourcen vor potenziellen Risiken durch Bohrungen mit der Fracking-Technik angemessen geschützt werden. Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen und Wasserschutzgebiete sind demnach generell von Fracking-Vorhaben ausgenommen. Der bisherige Rechtsrahmen für Fracking-Vorhaben hat nach Ansicht des VKU den Schutz der Trinkwasserressourcen nicht gewährleistet. Katherina Reiche: „Die Aufkündigung des bisher auf rein freiwilliger Basis bestehenden Moratoriums hatte den politischen Handlungsdruck nochmals erhöht. Auch vor diesem Hintergrund kann das jetzt beschlossene Gesetz zu Recht als Wasserschutzgesetz bezeichnet werden.“

„Ein großer Fortschritt“

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) schließt sich der Zustimmung an. „Dies ist ein großer Fortschritt gegenüber der bislang bestehenden Rechtslage“, heißt es in der Stellungnahme. Die mögliche Genehmigung von bis zu vier Probebohrungen sieht der DVGW ebenfalls positiv. Die vorgesehene Bewertung der Ergebnisse durch eine Expertenkommission und ihre Veröffentlichung als Erfahrungsberichte bringe die nötige Transparenz. Der DVGW will sich konstruktiv an den Bewertungen und der Diskussion um die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen beteiligen.

„Rechtssicherheit für Wasser- und Gaswirtschaft“

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl die Wasserversorger als auch die Unternehmen der Gaswirtschaft organisiert sind, sieht den Parlamentsbeschluss positiv, als Ende einer langen Hängepartie. Das Fracking-Paket trage zum Trinkwasserschutz bei und bedeute zugleich Rechtssicherheit sowohl für die Unternehmen der Wasserwirtschaft als auch der Gaswirtschaft, so der BDEW. Die gemeinsame Position der Wasser- und Gaswirtschaft im BDEW folgte schon frühzeitig im Kern der Prämisse, dass die Sicherheit der Ressource Trinkwasser als das wichtigste Lebensmittel in Deutschland nicht gefährdet werden darf. Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten müsse aber auf dieser Grundlage möglich sein, sofern Umwelt- und Sicherheitsfragen dem nicht entgegenstehen. Diesen Prämissen folgt das verabschiedete Gesetzespaket nach Einschätzung des BDEW. „Wenn alle vorgeschriebenen Schutz- und Umweltmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch möglich sein, eine verantwortungsvolle Erdgas-Förderung umzusetzen.“

Überprüfung in fünf Jahren

Den vollständigen Text des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ kann man hier einsehen und herunterladen. Nach jetzigem Stand soll das Gesetz auf der Plenarsitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016 verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass der Bundestag im Jahr 2021 das Verbot auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut prüft.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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