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Bayern: Sonderförderprogramm für Kanalüberprüfungen wird verlängert

Kleine Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern werden zwei Jahre länger vom Freistaat dabei unterstützt, ihre Kanalnetze professionell überprüfen zu lassen und in sogenannten Kanalkatastern zu erfassen. Im Rahmen des Sonderförderprogramms, das bis zum 31.12.2021 verlängert wird, werden Kommunen mit 1 Euro je erfasstem Meter Kanal unterstützt.

von | 28.05.19

Bildquelle: Hartmut910/pixelio.de

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte: "Mit dem Sonderförderprogramm werden rund 11.000 km Kanäle zusätzlich erfasst. Wir wollen damit die letzten weißen Flecken auf der Landkarte beseitigen. Ziel ist es, kleine Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Die Staatsregierung ist für die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe ein verlässlicher Partner. Von den Maßnahmen profitieren die Bürger unmittelbar. Denn ein gutes Kanalnetz führt vor Ort zu sinkenden Gebühren." Das Sonderförderprogramm wurde 2015 mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgelegt. Aufgrund des großen Interesses der Kommunen und des derzeit weitgehend ausgelasteten Marktes, könnten die Arbeiten vielfach aber möglicherweise nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Im Rahmen des Sonderförderprogramms werden Kommunen mit 1 Euro je erfasstem Meter Kanal unterstützt.
So kann auch ein eventueller Sanierungsbedarf erkannt und weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Auch hier werden die Kommunen unterstützt: Allein 70 Mio. Euro stehen pro Jahr für die Härtefallförderung der Kommunen zur Verfügung. Derzeit sind über 250 Förderanträge eingegangen und größtenteils bereits verbeschieden. Die bayerischen Kommunen haben rund 35 Mrd. Euro in kommunale Abwasseranlagen und 11 Mrd. Euro in öffentliche Wasserversorgungsanlagen investiert. Der Freistaat hat die Kommunen dabei mit insgesamt über 12 Mrd. Euro unterstützt. Mittlerweile werden 99 % der Bevölkerung zentral mit Trinkwasser versorgt, 97% sind an eine kommunale Kläranlage angeschlossen.
Die betreffenden Gemeinden werden über die Fristverlängerung von den jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsämtern informiert. Weitere Informationen zum Thema sind hier verfügbar.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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