„Fast 75 Mio. Euro haben wir für Investitionen der Kommunen in eine umweltschonende Abwasserbeseitigung reserviert“, so der Umweltminister. Zum Beispiel plant das Ministerium, die Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage Hardheim im Neckar-Odenwald-Kreis mit knapp 7 Mio. Euro zu bezuschussen. Den Bau von Anlagen zur Elimination von Spurenstoffen wie Bioziden, Arzneimittelwirkstoffen oder Flammschutzmitteln möchte das Land auf der Kläranlage Baden-Baden mit über 4 Mio. Euro, auf dem Hauptklärwerk Stuttgart mit fast 3 Mio. Euro und auf der Kläranlage Bühl (Landkreis Rastatt) mit 2,9 Mio. Euro fördern.
Investitionen in eine moderne Wasserversorgung
Über 30 Mio. Euro sind für Investitionen der Städte und Gemeinden in eine moderne Wasserversorgung vorgesehen. Beispielsweise soll der Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber für verschiedene Modernisierungsmaßnahmen insgesamt rund 6,5 Mio. Euro erhalten. Für den Zweckverband Unteres Aitrachtal sind für den Neubau eines Wasserwerks sowie einer zentralen Filtrationsanlage bei Aulfingen (Landkreis Tuttlingen) 2,1 Mio. Euro eingeplant und für die Wasserversorgung Bergdörfer in Albbruck (Landkreis Waldshut) 1,6 Mio. Euro für den Neubau eines Hochbehälters.
Hochwasserschutz und Gewässerökologie
„Für Maßnahmen, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einem Hochwasser erhöhen sowie für Vorhaben, die die empfindliche Ökologie an unseren Flüssen und Seen verbessern, stellen wir den Kommunen im Land insgesamt knapp 46 Mio. Euro bereit“, sagte Franz Untersteller weiter. Unter anderem sollen der Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens am Leinbach in Schwaigern im Landkreis Heilbronn mit 3,2 Mio. Euro und der Bau einer Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr in Schwäbisch Hall mit 1,8 Mio. Euro bezuschusst werden.
Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von 13 Mio. Euro eingeplant. Welche größeren Maßnahmen gefördert werden sollen, bewertet und entscheidet ein Verteilungsausschuss Mitte des Jahres.
Ergänzende Information
Bei den genannten Maßnahmen des „Förderprogramms 2019 gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und Altlasten“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.