Die Allianz fordert in diesem Dokument koordinierte und nachvollziehbare Anstrengungen aller Beteiligten, um das Ziel möglichst unbelasteter Gewässer zu erreichen. Dazu werden neben den Akteuren der Wasserwirtschaft die Gesetzgeber, Hersteller, Händler, Verbraucher und die Landwirtschaft gezählt. Für jedes Produkt und alle relevanten Stoffe und Stoffgemische müsse der Lebenszyklus durchdacht werden, bevor sie auf den Markt kommen.
Alle zu treffenden Maßnahmen müssten dort getroffen werden, wo sie das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erreichen.
Die AöW betont die Herstellerverantwortung und sieht die Verursacher in der Pflicht, durch geeignete Maßnahmen ihren Beitrag zum Gewässerschutz zu leisten. Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichend wirksam seien, oder ihnen soziale Gründe bzw. Erwägungen des Gemeinwohls entgegenstehen, sehe sich die öffentliche Wasser-wirtschaft in der Verpflichtung, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo es gewässerspezifisch oder wasserwirtschaftlich geboten ist. Eine sogenannte vierte Reinigungsstufe zur weitergehenden Spurenstoffelimination könne somit aus Sicht der AöW für einzelne Kläranlagenbetreiber erforderlich sein. Dies dürfe allerdings nicht dazu führen, dass einseitig die Wasserwirtschaft und damit die Gebührenzahler mit den Kosten belastet werden. Stattdessen seien die Verursacher von Spurenstoffeinträgen, und zwar Hersteller wie Anwender, angemessen an den Kosten zu beteiligen.
Das Positionspapier der AöW steht hier zum Download zur Verfügung.
AöW-Position zur Reduzierung von Spurenstoffeinträgen
Kategorie: Sonstiges
Thema: Wasseraufbereitung
Autor: Jonas Völker
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