Wie bereits berichtet, hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland Verstöße gegen die EU-Nitratrichtlinie und gegen die EU-Wassrahmenrichtlinie festgestellt. Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) Sven Ambrosy reagiert darauf mit einem deutlichen Appell:
„Das Urteil widerlegt die letzten Zweifler, die die Nitratprobleme in Gewässern und im Grundwasser heruntergespielt haben. Jetzt müssen die notwendigen Schlüsse aus dem Urteil gezogen werden. Schuldzuweisungen haben nunmehr in der Diskussion um die Zukunft der Trinkwasserressourcen keinen Platz. Jetzt muss für den Grundwasserschutz gehandelt werden. Allein auf die Wirkung der neuen Düngeverordnung zu warten wird voraussichtlich nicht ausreichen. Daher setzt der OOWV voll auf die Kooperation mit der Landwirtschaft. Diese regionalen Kooperationen müssen gestärkt werden, damit unsere Vertragspartner aus der Agrarwirtschaft noch gezieltere Maßnahmen für de Grundwasserschutz ergreifen können. Auch über die dafür benötigten zusätzlichen Mittel muss mit Land und Bund gesprochen werden."
Er macht außerdem deutlich, dass Lösungen gebraucht werden, „die in landwirtschaftlichen Betrieben ein Überleben im harten Wettbewerb ermöglichen, den Grundwasserschutz aber voranstellen."
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