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Kläranlagenbetreiber unterzeichnen Klärschlammkooperation

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

V. l. n. r.: Norbert Engelhardt, Vorstand des Erftverbandes, Otto Schaaf, Vorstand der StEB Köln (Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR), und Dr. Joachim Reichert, Vorstand des Wasserverbands Eifel-Rur. Sie haben am 17. Juli die Vereinbarung unterzeichnet (Bild: StEB Köln/Wasserverband Eifel-Rur/Erftverband).

Die Vereinbarung sieht die Gründung eines öffentlich-rechtlich getragenen Gemeinschaftsunternehmens vor. Ziel dieses Gemeinschaftsunternehmens ist eine sogenannte Monoverbrennungsanlage für den Klärschlamm der Kooperationspartner zu errichten und zu betreiben. „Unsere ersten Planungen zeigen, dass der Bau der Anlage am Standort der Kläranlage Düren möglich wäre“, so Dr. Joachim Reichert. „Im nächsten Schritt werden wir weitere Standortalternativen prüfen. Auch die Nutzung von Standorten mit Verbrennungsanlagen Dritter schließen wir bei unseren Überlegungen nicht aus“.

Klärschlammbehandlung

Die Monoverbrennungsanlage soll über eine Verwertungskapazität von ca. 70 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm pro Jahr verfügen. Dies entspricht dem gemeinsamen Klärschlammanfall der Kooperationspartner.
„Trotz bestehender Verträge wird es für uns immer schwieriger und teurer, den Klärschlamm aus unseren Kläranlagen in konventionellen Verbrennungsanlagen mitverbrennen zu lassen. Daher haben wir uns schon früh mit Alternativen zur derzeitigen Klärschlammmitverbrennung auseinandergesetzt“, so Norbert Engelhardt. „Die Klärschlammmengen der einzelnen Partner reichen jeweils für sich betrachtet nicht aus, um eine Monoverbrennungsanlage wirtschaftlich zu betreiben. Zusammen haben wir aber genug Material, um eine eigene Monoverbrennungsanlage wirtschaftlich betreiben zu können.“

Phosphorrückgewinnung

Bislang wird der Klärschlamm, der nach der Abwasserreinigung übrig bleibt, zumeist in konventionellen Verbrennungsanlagen Dritter mitverbrannt. Der im Schlamm enthaltene Phosphor geht dadurch dem Stoffkreislauf verloren. Doch dieser wichtige Nährstoff ist nicht unbegrenzt verfügbar. Daher hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr eine neue Klärschlammverordnung verabschiedet, die eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung vorsieht. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032 und mit einer Ausbaugröße von mehr als 100 000 Einwohnerwerten bis 2029, um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren.
„Die Zeit drängt“, so Otto Schaaf. „Die neue Klärschlammverordnung verpflichtet die Betreiber größerer Kläranlagen künftig, den im Klärschlamm vorhandenen Phosphor zurückzugewinnen. Bis eine neue Verbrennungsanlage betriebsbereit ist, rechnen wir mit einigen Jahren für Planung, Genehmigung und Bau. Wir müssen jetzt mit unseren Maßnahmen beginnen, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsfrist bis 2029 einzuhalten.“
In der Vorbereitung dieser Kooperation war auch die Bundesstadt Bonn beteiligt. Dort wurde noch nicht abschließend über den Beitritt zur Kooperation bzw. die Umsetzung einer lokalen Lösung entschieden. Die Kooperationspartner sind weiterhin an einer Zusammenarbeit mit Bonn interessiert. Sollte sich der Bonner Rat in seiner Sitzung Ende September für den Beitritt zur Kooperation entscheiden, sind die Partner bereit, dies zu ermöglichen. Die operative Umsetzung der Kooperationsvereinbarung soll dadurch nicht aufgehalten werden. Bonn würde dann in den aktuellen Arbeitsstand eintreten.

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