Der nordrhein-westfälische Landtag hatte mit Inkrafttreten zum 16. Juli 2016 durch Änderung des Landeswassergesetzes die Kommunen wieder in die Lage versetzt, die Aufgabe des Sammelns und Fortleitens von Abwasser dem sondergesetzlichen Wasserverband zu übertragen, bei dem sie Mitglied ist. Dies war in früheren Zeiten schon möglich gewesen, seit 2007 aber gesetzlich eingeschränkt. Mit der Übertragung der Aufgabe geht auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz auf dem Verband über. Wie der Ruhrverband auf seiner Webseite mitteilt, wird der kommunale Gestaltungsspielraum durch diese Transaktion nicht eingeschränkt. Bei Stadtentwicklungsprojekten muss der Ruhrverband die kommunalen Vorgaben umsetzen und die Satzungs-, Gebühren- und Planungshoheit verbleiben weiter in kommunaler Verantwortung. Vor der Übernahme des Kanalnetzes von Hattingen hatte der Ruhrverband schon die Kanalnetze der Städte Meschede und Schmallenberg sowie der Gemeinde Eslohe übernommen.
Für die Stadt Hattingen bietet die mit dem Ruhrverband vereinbarte Zahlung die Möglichkeit, sich auf einmal 85 % ihrer Kredite entledigen zu können.
Der Ruhrverband ist nicht der einzige Wasserverband in NRW, der städtische Kanalnetze betreibt. Der Erftverband ist Eigentümer der Kanalnetze von Meckenheim, Rommerskirchen und Zülpich. Bereits seit 2006 bewirtschaftet der Wupperverband das Kanalnetz der Gemeinde Odenthal.
Nähere Informationen s. www.hattingen.de und www.ruhrverband.de .
Kanalnetzübertragung: Finanzspritze für Hattingen
Kategorie: Sonstiges
Autor: Jonas Völker
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