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Verbände begrüßen Anpassung der EU-Trinkwasserrichtlinie

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Damit schließt sich das EU-Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission an. Verbände wie der VKU und der BDE begrüßen die Entscheidung.

von | 24.10.18

Europaparlament bestätigt Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über Trinkwasser.

Das Europäische Parlament hat am 23.10. seine Position für eine Neufassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verabschiedet. Die Parlamentsposition von Berichterstatter Michel Dantin ist die Antwort auf den Legislativvorschlag der EU-Kommission vom 1. Februar 2018. Ziel des neuen Vorhabens der Kommission ist es, das Vertrauen der Bürger in die Trinkwasserversorgung zu stärken, indem die von 1998 stammende Richtlinie an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten angepasst wird.

VKU begrüßt sinnvolle Vertrauensstärkung in Trinkwasserqualität

Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft vertritt: „Es ist gut, dass das EU-Parlament die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anpassen und das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie verankern will. Das begrüßen wir ausdrücklich.“ Für qualitativ hochwertiges Trinkwasser sei es nach wie vor das Wichtigste, diese Prinzipien konsequent umzusetzen und entsprechend darüber zu informieren. Kommunale Wasserversorger stellen ihren Kunden schon heute umfassende Informationen zur Trinkwasserqualität zur Verfügung.

Mehr Trinkwasser aus dem Hahn und Verzicht auf Plastikflaschen

Mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie sollen Bürger auch dazu angeregt werden, überall in der EU verstärkt Trinkwasser aus dem Hahn zu nutzen und damit bestenfalls auf abgefülltes Wasser in Plastikflaschen zu verzichten und somit Plastikmüll zu reduzieren. Das Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers weiter zu bestärken, begrüßt der VKU ausdrücklich. Dabei helfen Aspekte und Kriterien, die der Verbraucher auch selbst in eigener Wahrnehmung erfahren kann, vor allem Geruch, Geschmack oder Färbung. Das bestehende System dieser sogenannten „Indikatorparameter“ sollte, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen, daher dringend beibehalten werden. Informationen betroffener Verbraucher über die potenzielle Gefährdung ihrer Gesundheit und deren Ursache sollten zielgerichtet erfolgen. Sie sollten für diejenigen Fälle vorgesehen sein, die tatsächlich eine potenzielle Gesundheitsgefährdung darstellen können. So sieht es der Änderungsvorschlag des Parlaments vor, den die kommunale Wasserwirtschaft daher unterstützt.

Leider keine Anpassung an WHO-Empfehlung

Bedauerlicherweise hat sich das EU-Parlament wie die EU-Kommission dagegen entschieden, entsprechende Parameter und Grenzwerte an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen. Die WHO hatte unter anderem vorgeschlagen, für Stoffe mit hormonverändernder Wirkung (sogenannte endokrine Disruptoren wie Bisphenol A, das in Weichmachern verwendet wird) keine Leitwerte zu bilden, da sie derzeit keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko dieser Stoffe im Hinblick auf Trinkwasser sieht. Für solche Stoffe sieht das EU-Parlament gleichwohl eine Aufnahme vor, was zu erheblichen Mehrkosten für die Wasserwirtschaft führen kann, da diese Stoffe analysiert und gegebenenfalls entfernt werden müssen.

Zuständigkeiten für „risikobasierten Ansatz“ zwischen EU und Mitgliedsstaaten noch nachzubessern

Ein grundsätzlicher Baustein bei der Richtlinienanpassung ist die verpflichtende Einführung eines sogenannten „risikobasierten Ansatzes“ für den Prozess, um die Trinkwasserqualität zu überprüfen. Damit soll der Weg des Wassers von der Entnahmestelle bis zum Wasserhahn überwacht werden, um beispielsweise Gefährdungen frühzeitig erkennen zu können. Das Europäische Parlament fordert hier klare Zuständigkeiten, wobei der nationale Gesetzesrahmen berücksichtigt werden muss. Für die kommunale Wasserwirtschaft grundsätzlich ein richtiger Schritt. Es reicht allerdings nicht aus, den Mitgliedstaaten nur im Falle besonderer Einschränkungen zu erlauben, die Richtlinie bei ihrer Umsetzung anzupassen. Dies wäre ihnen dann beispielsweise in Fällen geographischer Gegebenheiten wie „Abgelegenheit“ möglich. Die Mitgliedstaaten sollen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips selbst entscheiden dürfen, wie sie einen risikobasierten Ansatz ausgestalten und anwenden. Dazu müssen kommunale Wasserversorger entsprechende Daten zur Verfügung gestellt bekommen.
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