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Stadt Wien macht Fassadenbegrünung bei Neubauten zur Pflicht

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

Wie der ORF kürzlich mitteilte, sollen am 25 Juni auf der Gemeinderatssitzung die Details zur Aufnahme der Bebauungsbestimmung „Begrünung der Fassaden“ fixiert werden. Dies teilte Wiens Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) am 12. Juni auf Twitter mit. Demnach soll für Gebäude ab 7,5 m Höhe vorgeschrieben werden, dass deren Fronten mit mindestens einem Fünftel der Fläche begrünt werden. Die Fassadenbegrünung für Altbauten soll mit bis zu 5.200 € gefördert werden.
Ausgenommen von dieser Regelung werden Einfamilienhäuser, Gartensiedlungen und Kleingartengebiete. Die Bauordnungsnovelle 2018 hatte durch eine Anpassung für Wien die Möglichkeit eröffnet, in den Bebauungsplänen Bestimmungen zur Begrünung von Fassaden vorzusehen.

Viele Städte forcieren Begrünungsprojekte

Mit dem Festschreiben der Fassadenbegrünung in Bebauungsplänen ist Wien vielleicht Vorreiter, aber städtische Initiativen für mehr Grün an und auf Gebäuden gibt es zuhauf. Die Stadt Köln hat beispielsweise das Förderprogramm GRÜNhoch 3 zur Schaffung einer klimawandelgerechten Stadt aufgelegt, mit dem neben Fassadengrün auch Dachbegrünungen und die Entsiegelung von Flächen gefördert werden. In München gibt es ein ähnliches Förderprogramm für Anwesen mit mehr als drei Wohneinheiten, bei denen die Begrünung eine freiwillige Maßnahme darstellt. In Berlin gibt es unter anderem das „1.000-Grüne-Dächer-Programm“. Das sind nur drei Beispiele von vielen deutschen Städten und Kommunen, die Bauherren bei der Dach- oder Fassadenbegrünung unterstützen.

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