Der Bundestag hatte die Verordnung am 29. Juni beschlossen und dabei die so genannte betriebliche Stoffstrombilanzierung mit aufgenommen: Landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dabei müssen sie die Menge an Stickstoff und Phosphor, die sie zum Beispiel durch Futtermittel und Saatgut ihrem Betrieb zuführen, notieren und mit der Nährstoffmenge vergleichen, die über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Hof wieder verlässt.
Zahlreiche Änderungsvorschläge
Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden. Der Umwelt- und der Agrarausschuss hatten im Vorfeld der Sitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen, die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kam es aufgrund der Absetzung nicht.
Erste Reaktionen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnt in einer ersten Reaktion zur Eile: Jeder verlorene Tag sei ein schlechter Tag für den Gewässerschutz. „Bund und Länder müssen sich schnell einigen, um die Nitrateinträge zu reduzieren. Gelingt das nicht, drohen Wasserversorgern und Verbrauchern in Gegenden mit zu hoher Nitratkonzentrationen höhere Kosten.“ Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte im Vorfeld der Bundesratsentscheidung die Vorlage kritisiert: „Wer dem aktuellen Entwurf mit all seinen Schlupflöchern und großzügigen Ausnahmen für die industrielle Landwirtschaft zustimmt, nimmt in Kauf, dass künftig noch mehr Dünger auf die Felder gekippt wird, als es jetzt schon der Fall ist. Das wäre eine umweltpolitische Bankrotterklärung und eine Gefahr für unser Grundwasser.“
Weitere Infos bietet der Bundesrat, auf dessen Seite die zugehörigen Drucksachen hier heruntergeladen werden können.