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Umweltverbände fordern EU-Verfahren

Zwei große Umweltverbände haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachte.

von | 22.08.17

Grundlage der 36 Seiten langen Beschwerde der Naturschutzverbände ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der 36 Seiten langen Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Laut einer aktuellen Analyse des Umweltbundesamts erreichen lediglich 8,2 Prozent der Oberflächengewässerkörper in Deutschland einen sehr guten oder guten ökologischen Zustand. Daher attestiert der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger der deutschen Umsetzungspraxis nach ein Armutszeugnis. Hier läge Deutschland mit Platz 21 von 26 im europäischen Vergleich weit hinten.

„Bewirtschaftungspläne mit großen Mängeln“

Nach Einschätzung der Anwältin Franziska Heß von der beauftragten Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Würzburg sind die bisher erstellten Bewirtschaftungspläne mit groben Mängeln behaftet. So seien beispielsweise Kleingewässer aus der verpflichtenden Einhaltung der Umweltziele ausgenommen, weniger strenge Umweltziele in vielen Fällen nicht begründet und konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nur unzureichend geplant und durchgeführt worden. Defizite seien in praktisch allen Bundesländern festgestellt worden. „Das Kompetenzgewirr von Bund und Ländern führt dazu, dass an unseren großen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern

Ein Kritikpunkt ist der Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den nationalen Rechtsvorschriften ist derzeit nicht eindeutig ersichtlich, wer Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen muss. Ein Lichtblick sei das „Bundesprogramm Blaues Band“, mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen, allerdings erst in einigen Jahren. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnte Miller.

Maßnahmen auf freiwilliger Basis

Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergab jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch sei zudem, dass Gewässerschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.
Vertiefende Informationen bietet Wasserexperte Siegfried Gendries hier in seinem Fachblog www.lebensraumwasser.com – der übrigens immer einen Besuch wert ist.

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