In dem siebenseitigen Papier begründen die Wasserexperten des BUND zunächst, warum eine signifikante Reduzierung des Eintrags von Mikroverunreinigungen in die aquatische Umwelt überhaupt erforderlich ist. Es häufen sich demnach im In- und Ausland die Befunde, dass der Cocktail an Mikroverunreinigungen vor allem in stark abwasserbelasteten Flüssen zu Schäden in der Gewässerökologie führt. Renaturierungsmaßnahmen zeigen nicht die erwarteten Erfolge bei der Verbesserung der aquatischen Artenvielfalt.
Vorrangige Maßnahmen
Der BUND hat jetzt einen Katalog von Stoffgruppen vorgelegt, deren Eintrag in den Abwasserpfad – und damit in die aquatische Umwelt – vorrangig begrenzt werden sollte. Außerdem listet er die Maßnahmen auf, mit denen der Eintrag von Mikroverunreinigungen bevorzugt limitiert werden kann. Das reicht von den vorrangig umzusetzenden Maßnahmen an der Quelle (beispielsweise Werbeverbote für schwer abbaubare Lifestyle-Pharmawirkstoffe) bis hin zum Bau von vierten Reinigungsstufen in den Kläranlagen.
Differenziertes Vorgehen
Hinsichtlich der Mikroschadstoffeliminierung in den Kläranlagen plädiert der BUND für ein differenziertes Vorgehen: Der Bau von weitergehenden Reinigungstufen sollte vorrangig an den Gewässern erfolgen, die direkt oder indirekt für die Trinkwassergewinnung genutzt werden. Ferner empfehle sich der Bau einer vierten Reinigungsstufe an Gewässern, die im Vergleich zu ihrem mittleren Abfluss eine besonders hohe Abwasserlast aufnehmen müssen. Neben der Nennung weiterer Kriterien werden alle möglichen Maßnahmen zur Spurenstoffreduktion einem Effizienzvergleich unterzogen. Darüber hinaus werden auch Kostenbetrachtungen durchgeführt.
Der BUND-Standpunkt zur Mikroschadstoffstrategie kann von der Homepage des Umweltverbands unter www.bund.net kostenfrei heruntergeladen werden.