Lesen Sie im Folgenden das Statement Spechts zum Thema:
„Das Urteil des Gerichtshofs zeigt deutlich, dass Deutschland 2014 noch nicht das Notwendige getan hat, um die Nitratrichtlinie umzusetzen und strengere Maßnahmen gegen Gewässerverunreinigungen zu ergreifen. Der Gerichtshof hat sich erwartungsgemäß nicht explizit dazu geäußert, ob die Änderungen im novellierten Düngerecht 2017 hier Abhilfe geschaffen haben. Diese Frage war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Gerichtshof bescheinigt früheren Bundesregierungen einen sehr zögerlichen Umgang mit der Nitrat-Problematik. Das heutige Urteil wendet sich deutlich gegen jegliche hinhaltende Argumentation, trotz wahrnehmbarer Grundwasserbelastungen. Auf Grundlage dieser Aussagen ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft notwendig, auch die aktuellen Regelungen des Düngerechts noch einmal zu überprüfen. Es spricht einiges dafür, dass die deutschen Regelungen, beispielsweise zu Sperrzeiten und zu Flächen, die für das Düngen ungeeignet sind (wie das Düngen auf gefrorenen Böden) noch nicht ausreichend sind, um die von der Nitratrichtlinie getroffenen Vorgaben einzuhalten. In diesem Fall droht ein weiteres Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine nochmalige Niederlage vor dem EuGH wäre teuer, da das Gericht Zwangsgelder verhängen kann. Für die kommunale Wasserwirtschaft ist es allerdings wesentlich wichtiger, dass übermäßige Nitrat-Einträge in unsere Gewässer endlich konsequent reduziert werden.
Wir werden nicht müde, das Augenmerk auf das „Vorher“ und damit das Verursachen von Verunreinigungen der Ressourcen für die Trinkwassergewinnung zu lenken, statt uns mit der für den Wasserkunden teurere Reinigung „hinterher“ zu begnügen. Nur so können wir unsere Trinkwasserressourcen wirksam schützen.“
Quelle: www.vku.de