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Donauausbau kann kommen

Der Planfeststellungsbeschluss für den Donauausbau im ersten Teilabschnitt von Straubing bis Deggendorf wurde am 20. Dezember 2019 erlassen. Er umfasst sowohl den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau als auch den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen für ein 100-jährliches Hochwasser auf dem rund 38 km langen Streckenabschnitt.

von | 21.12.19

Bundesminister Andreas Scheuer: „Die Donau ist eine der ältesten Handelsrouten Europas. Kein anderer Fluss der Welt verbindet so viele Länder.“

Die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt am Standort Würzburg hat am 20.12.2019 den Planfeststellungsbeschluss für den Donauausbau im ersten Teilabschnitt von Straubing bis Deggendorf erlassen. Er umfasst sowohl den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau als auch den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen für ein 100-jährliches Hochwasser auf dem rund 38 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen der Staustufe Straubing und der Isarmündung bei Deggendorf. Die Schaffung der Grundlagen zur Erlangung der Baugenehmigung wurde von 2013 bis 2015 mit EU-Mitteln im Rahmen des Programms für die Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) gefördert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute: „Die Behörden geben grünes Licht für den sanften Donauausbau. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in Niederbayern. Nun ist der Weg frei für das größte Hochwasserschutzprojekt Bayerns. Der Grundschutz für ein hundertjährliches Hochwasserereignis soll schnellstmöglich hergestellt werden. Im Ernstfall zählt jeder Zentimeter. Die Baumaßnahmen zwischen Straubing und Vilshofen sollen innerhalb der nächsten zehn Jahre abgeschlossen werden. Der Freistaat wird zum Schutz der Menschen in der Region mehrere hundert Millionen Euro investieren.“
Bundesminister Andreas Scheuer: „Die Donau ist eine der ältesten Handelsrouten Europas. Kein anderer Fluss der Welt verbindet so viele Länder. Mit dem jetzt vorgesehenen Ausbau wollen wir die Bedingungen für die Schifffahrt verbessern. Denn klar ist: Unsere Flüsse bieten ein enormes Potenzial als umweltfreundliche Verkehrsträger.“ Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird den Vorhabensträgern Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern die Baugenehmigung für den Ausbau der Wasserstraße mit flussregelnden Maßnahmen (Aus- und Neubau von Buhnen, Parallelwerken und Flussinseln) sowie für die Errichtung von 31 km neuer Deiche, für den Ausbau von 14 km bestehender Deiche und für den Aus- und Neubau von 14 Schöpfwerken und fünf Schöpfstellen inklusive der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erteilt.
Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart: „Der Planfeststellungsbeschluss zum ersten Abschnitt des Donauausbaus zwischen Straubing und Deggendorf ist ein gutes Signal für die Schifffahrt in Bayern. Der Donauausbau wird die parallel laufende A3 entlasten und damit einen Beitrag zur Verlagerung des Verkehrs auf den umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittel Binnenschiff leisten. Er wird für die Anwohner und Natur so umweltschonend wie nur möglich erfolgen.“
Die Dauer des Verfahrens, in dessen Verlauf durch die Planfeststellungsbehörde auch die EU-Kommission zu beteiligen und insgesamt über 400 Einwendungen zu würdigen waren, lag bei rund fünf Jahren. Noch im Januar können die vorbereitenden Maßnahmen anlaufen, ehe im Frühsommer schließlich mit den ersten Bauabschnitten begonnen werden kann. Der detaillierte Bauablauf für den Wasserstraßenausbau sowie für den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen in den einzelnen Bereichen wird durch den Vertreter der Vorhabenträger, der RMD Wasserstraßen GmbH, in Kürze öffentlich vorgestellt.
Das im Herbst 2018 begonnene Planfeststellungsverfahren für den Donauausbau im zweiten Teilabschnitt zwischen Deggendorf und Vilshofen läuft unterdessen weiter. Es ist geplant, im kommenden Jahr die Erörterungstermine durchzuführen.
Der Beschluss wird im Januar 2020 zwei Wochen bei den Kommunen zu den jeweiligen Geschäftszeiten öffentlich ausliegen und kann dort von allen Bürgern eingesehen werden. Die genauen Zeiträume sind den amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen. Ebenso kann der Beschluss online auf https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/planfeststellung-node.html eingesehen werden. Details zum Projekt sind auf der Projektwebsite: www.lebensader-donau.de dargestellt.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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