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ECHA erstellt Positivliste für Stoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Nach der Einigung des Europäischen Rates und des EU-Parlaments über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie wurde die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit der Erstellung einer Positivliste für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser beauftragt. Diese Liste soll 2024 von der EU-Kommission verabschiedet werden.

von | 21.01.20

Da die erste EU-Positivliste auf den bestehenden Listen in den Mitgliedstaaten basieren wird, soll zunächst ein Programm eingeführt werden, mit dem die Stoffe aus den bestehenden Listen innerhalb von 15 Jahren nach ihrer Veröffentlichung neu bewertet werden. Die ECHA wird Stoffe für die systematische Überprüfung priorisieren und Ablaufdaten für diese Stoffe empfehlen. Jeder zugelassene Stoff wird für einen begrenzten Zeitraum zur Verwendung zugelassen. Der Zeitpunkt der Überprüfungen wird auf den gefährlichen Eigenschaften der Stoffe sowie der Qualität und Aktualität der zugrunde liegenden Risikobewertungen basieren.
Unternehmen, die ihre Substanzen in der Positivliste behalten oder die Aufnahme neuer Stoffe erreichen wollen, müssen dieses bei der ECHA beantragen. Die EU-Mitgliedsstaaten können auch Dossiers bei der ECHA einreichen, um Stoffe von der Liste streichen zu lassen oder Einträge zu aktualisieren – zum Beispiel, wenn sich die Konzentrationsgrenze für einen Stoff im Trinkwasser ändert. Die ECHA wird die Anträge und Dossiers bewerten und ihr Ausschuss für Risikobewertung wird Empfehlungen gegenüber der Kommission aussprechen.
Bjørn Hansen, Direktor der ECHA, freut sich auf die Arbeit zur Verbesserung der Trinkwasserqualität in ganz Europa, mit der unter anderem Konsistenz zwischen den verschiedenen Chemikaliengesetzen der Länder hergestellt und die Bewertung von Materialien harmonisiert werden. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen hergestellt werden, die Materialien für Trinkwasseranwendungen in verschiedenen Ländern anbieten.

Derzeitiger Stand in Deutschland: Bewertungsgrundlagen vom UBA

Mit der 2. Änderungsverantwortung der Trinkwasserverordnung in Deutschland vom Dezember 2012 erhielt das Bundesumweltamt die Aufgabe, verbindlich geltende Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festzulegen. Diese Bewertungsgrundlagen wurden für die Materialgruppen metallene Werkstoffe, Emaillen und keramische Werkstoffe, zementgebundene Werkstoffe sowie für Kunststoffe und andere organische Materialien in den vergangenen Jahren erarbeitet. Die Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien soll schrittweise die bisherigen Leitlinien für organische Materialien ersetzen und wird erst ab dem 21. März 2021 verbindlich gelten. Auch die UBA-Bewertungsgrundlagen enthalten Positivlisten von Stoffen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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