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Aktuell und brisant: Weseler Wasser-Wissen

Die vierte Auflage der Fachtagung „Weseler Wasser-Wissen“ stellte die Rechte und Pflichten der Wasserversorger in den Fokus. Rund 100 Teilnehmer waren aus der ganzen Republik angereist.

von | 20.02.17

WWW einmal anders buchstabiert: Weseler Wasser-Wissen, vierte Auflage

Am 26. Januar befasste sich die im Jahr 2011 von PLASSON, den Stadtwerken Wesel sowie dem Weseler Fachbetrieb m. hübers ins Leben gerufene Veranstaltung wie gewohnt mit hochaktuellen und brisanten Inhalten zum Thema Wasserversorgung. Die sichere Versorgung der Bevölkerung mit sauberem und einwandfreiem Trinkwasser und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Wasserversorger standen im Mittelpunkt. Die Tagung befasste sich außerdem mit Rahmenbedingungen, die zur gerechten Messung und Berechnung des Wasserverbrauchs bei Privathaushalten sowie Gewerben beitragen und stellte die daraus ableitbaren Handlungsmaßnahmen für Wasserversorgungsunternehmen in den Vordergrund.

Neue Tarifmodelle

Prof. Dr. Mark Oelmann von der Hochschule Ruhr West Mülheim konkretisierte die seit Jahren in Deutschland geführte Diskussion zur Einführung von neuen Wassertarifmodellen. Die Tarifumstellungen zielen auf eine verursachungsgerechte Berechnung des Wasserverbrauchspreises ab und helfen damit, die fixen und variablen Wasserkosten der Verbraucher an das tatsächliche Kostenverhältnis anzunähern. Die Beibehaltung der früheren Preismodelle verursacht einen Wassernachfragerückgang, der zum kontinuierlichen Anstieg der Kosten führt. Um dies zu verhindern, wurde der fixe Preisbestandteil im Rahmen der Umstellungen von 20 auf 50 Prozent erhöht. Während bisher als Bemessungsgrundlage für den Grundpreis die Zählergröße herangezogen wurde, unabhängig von der Gebäudegröße, ist bei den neuen Preismodellen die Anzahl an Wohneinheiten für den Systempreis verantwortlich. Prof. Dr. Oelmann konnte in seinen Ausführungen beweisen, dass die Umstellung der Preismodelle positive Auswirkungen auf den einzelnen Verbraucher hat, da mit der Zunahme der Wohneinheiten in einem Gebäude die Gebühren je Wohneinheit abnehmen.

Neue Wasserzähler messen präziser

Sehr praxisorientiert demonstrierte Dipl.-Ing. Henning Wagner von den Stadtwerken Wesel die Inhalte und Ergebnisse einer Untersuchungsreihe der Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH Mühlheim (RWW), wie seit 2013 der Austausch von Wasserzählern zur effizienteren Messung des Wasserverbrauchs geführt hat. Im Rahmen mehrjähriger Untersuchungen sind Mehrstrahlflügelradzähler durch Ringkolbenzähler ersetzt worden, die eine deutlich präzisere Messung vornehmen. Die RWW hat herausgearbeitet, dass die bisher eingesetzten Wasserzähler zu erhöhten Messfehlern neigen und weniger messen als tatsächlich verbraucht wurde. Folglich wurden in diesem Versorgungsgebiet mittlerweile 80.000 Wasserzähler ausgetauscht. Aus den Ergebnissen der erfolgreich durchgeführten Untersuchungsreihe hat die RWW ein weiteres Projekt zur Auswahl und Überwachung von Großwasserzählern im Zählerpark der RWW verwirklicht.

Störungsfälle in der Wasserversorgung

Über den professionellen Umgang mit außerordentlichen Störungsfällen in der Wasserversorgungswirtschaft, etwa mit großflächigen Trinkwasserverunreinigungen oder Bränden, referierte M.Sc. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Stephan Hohmeier vom Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen GmbH (KKI) aus Berlin. Ein im Vorfeld erarbeitetes systematisches Ereignismanagement, das sich aus dem Störungs-, Notfall- und Krisenmanagement zusammensetzt, sowie geschultes Personal fördern die reibungslose und strukturierte Behebung von Störungsfällen.

Schnittstellen und Haftungsfragen

Auch juristische Gesichtspunkte standen im Fokus der Veranstaltung. Zum einen wurden von Dr. Sandra Sutti (Studio Legale Sutti – Rechtsanwälte aus Berlin) die Inhalte der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) näher beleuchtet. Hierbei wurden die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren – vom Eigentümer der Wasseranlage bis hin zum Gesundheitsamt – veranschaulicht sowie deren Leistungs- und Untersuchungspflichten, Aufgaben und Verantwortungsbereiche thematisiert. Des Weiteren stand auch die Kernproblematik im Zusammenhang mit Haftungsfragen bei Trinkwasserinstallationen im Raum und wurde intensiv diskutiert.

Biozidverordnung

Am Beispiel der Trinkwasserdesinfektion präzisierte Dr. Dirk P. Dygutsch von der figawa aus Köln die Biozide und die damit im Zusammenhang stehenden Aspekte der Biozidverordnung sowie deren gesetzlichen Anpassungen in den letzten Jahren. Er verdeutlichte, dass die im Biozid enthaltenen Wirkstoffe einem zweistufigen und EU-weiten Genehmigungsverfahren unterliegen, bevor das eigentliche Biozidprodukt zugelassen werden kann. Bislang gibt es jedoch deutschlandweit noch keine Wirkstoffgenehmigungen, prognostiziert wird dafür das Jahr 2018. Bei der Trinkwasserdesinfektion gelten zurzeit für alle eingesetzten Stoffe noch Übergangsregelungen. Wesentlich hierbei ist, dass spezifische Bedingungen aus der Trinkwasserverordnung die Biozidverordnungen beschränken dürfen.

Praxisorientierte Fragen

Abgerundet wurde die erfolgreiche Veranstaltung durch den stetigen regen Austausch zwischen den interessierten Zuhörern und den hochkarätigen Referenten, die durch die Beantwortung der vielfältigen praxisorientierten Fragen zu einer überaus informativen und spannenden Tagung beitrugen.

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