Die geplanten Änderungen im Stromsteuerrecht seien grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings müsse die vollständige Stromsteuerbefreiung für den Selbstverbrauch wieder herbeigeführt werden. Weitere Forderungen der AöW sind die Definition des Begriffs „Selbstverbrauch“, die ausdrückliche Einbeziehung von Klärgas und Klärschlamm als erneuerbare Energie, die Definition des Begriffs „räumlicher Zusammenhang“ sowie die Entlastung vom bürokratischen Aufwand, erklärte der Verband.
Durch die Neuregelung würden vor allem Kläranlagenbetreiber noch stärker belastet, die bei der Abwasserentsorgung das anfallende Klärgas verstromen und zum Selbstverbrauch nutzen. Die AöW unterstreicht, dass Kläranlagenbetreiber Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand seien, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung Maßnahmen zum Umweltschutz und gegen die Auswirkungen des Klimawandels sowie für das Gelingen der Energiewende im Sinne des Gemeinwohls unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ergriffen haben. „Diese Beiträge für die Energiewende wollen unsere Mitglieder auch weiterhin leisten und noch steigern“, betonte der Verband.
Bei Unternehmen in öffentlicher Hand komme diese Anstrengungen zudem direkt den Bürgern und übrigen Nutzern zugute und entlaste diese nachhaltig von höheren Preisen/Gebühren, weil die öffentlichen Betriebe mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielen, sondern dem Gemeinwohl dienen. Gleichzeitig erfolgt ein erheblicher Beitrag zur Energieeinsparung.
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