Aktualisiert 16.01.17 15:45 Uhr
Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss geeinigt: Für viehintensive landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und für alle gewerblichen Betriebe gilt ab 2018 die Hoftorbilanz, für alle anderen ab 2023. Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, werden verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet. In den hinsichtlich der Nitratbelastung als rote Gebiete eingestuften Regionen müssen die Länder künftig mindestens drei Maßnahmen zur Reduktion ergreifen. Bei groben Verstößen gegen die Düngeregeln soll das Bußgeld bei maximal 200.000 Euro liegen.
„Einigung war längst überfällig“
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird jetzt den Entwurf der Düngeverordnung entsprechend überarbeiten. Das Düngegesetz könnte dann in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden, der Bundesrat könnte am 31. März Gesetz und Verordnung beschließen – wie von der Ministerin versprochen. Barbara Hendricks: „Die Einigung beim Düngerecht war längst überfällig. Seit Jahren leiden Gewässer, Böden und Luft an den Folgen der dauerhaften Überdüngung. Die verschärften Düngeregeln werden helfen, die Folgen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung einzudämmen. Die Regeln müssen jetzt zügig in Kraft treten.“
„Eine sehr gute Nachricht für die Verbraucher“
Eine der ersten Stellungnahmen kam vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU): „Endlich gibt es einen Durchbruch beim Düngerecht. Übermäßiges Düngen bedroht seit Jahren zunehmend die Ressourcen für die Trinkwasserversorger. Der Verhandlungserfolg ist ein Startschuss dafür, dass die hohe Nitratbelastung im Grundwasser endlich reduziert wird. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Verbraucher – und für die kommunalen Wasserversorger. Ansonsten wäre die Versorgung mit Trinkwasser langfristig wesentlich aufwändiger und damit für den Bürger auch teurer geworden. Nun geht es darum, die beschlossenen Maßnahmen auch in die Tat umzusetzen. Bei den Regelungen gilt es im Blick zu halten, dass die Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen weiterhin ermöglicht wird, zumal Komposte aus Bioabfällen kaum relevante Nitrateinträge verursachen.“
BDE: Gülle und Kompost unterscheiden!
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) kritisiert die vorgesehene Obergrenze für die Kompostaufbringung: „Fachlich ist unumstritten, dass die Nitratbelastung im deutschen Grundwasser nicht durch den Einsatz von Komposten verursacht wird – Stickstoff liegt nur dort gebunden vor und neigt nicht zu Auswaschungen.“ Der Verband fordert, die Differenzierung zwischen Gülle und Kompost auch in der Verordnung abzubilden: „Mit Komposten Felder zu düngen, trägt nicht zur Nitratbelastung im deutschen Grundwasser bei. Das ist umfassend belegt. Der Zustand deutschen Grundwassers ist zweifelsohne ein Umweltproblem, das vor allem durch die Überdüngung mit Gülle und flüssigen Gärresten verursacht wird. Aus eben diesen Düngern wird Stickstoff schnell ausgewaschen. Komposte unter Generalverdacht zu stellen und Ausbringungsmengen zu begrenzen, ist ein Zeichen mangelnder Differenzierung und wirklich nicht sachgerecht“, so BDE-Präsident Peter Kurth. Begrüßenswert sei aber, dass die Sperrfristen für Komposte voraussichtlich kürzer ausfallen als bisher vorgesehen: „Damit wird der unbedenklichen Düngung mit Komposten in einem ersten Schritt Rechnung getragen.“
Mehr Infos hier beim Bundesumweltministerium.