Start des Messprogramms vor dem Auftreten des ersten Falls in den Niederlanden
Die Abwasserproben wurden an den Kläranlagen der Städte Amsterdam, Den Haag, Utrecht, Utrecht-Overvecht, Apeldoorn, Amersfoort und Tilburg sowie am Flughafen Amsterdam-Schiphol genommen. Der Ende März publizierte Bericht umfasst die Ergebnisse aus Proben, die zwischen dem 6. Februar und dem 16. März gezogen worden waren. Die Proben wurden mittels RT-PCR (Reverse-Transcriptase- Polymerase- Kettenreaktion) gegen drei Fragmente des Nukleokapsid-Protein-Gens (N1-3) und ein Fragment des Hüllprotein-Gens (E) getestet. Während in den ersten Proben, die vor dem ersten gemeldeten Fall am 27. Februar genommen worden waren, keine Corona-Viren nachgewiesen wurden, zeigte sich das N1-Fragment am 5. März in den Abwässern von fünf Standorten. Am 15. Und 16. März waren N1 an sechs, N3 an fünf und E-Fragmente an vier Standorten nachweisbar.
Relevanz der Abwasseruntersuchungen als Maß für die Virusausbreitung
Auch wenn die Untersuchungsmethoden „on the fly“, d. h. wegen der Aktualität des Themas nicht mit dem sonst üblichen Aufwand zur Vorbereitung und Validierung entwickelt wurden, halten es die Autoren für möglich, die Abwasserüberwachung als Instrument zur Überwachung der Viruszirkulation in der Bevölkerung einzusetzen. Aus der Zahl der gemeldeten Infektionen in den jeweiligen Städten und der Zahl der an diese Kläranlagen angeschlossenen Einwohner, verbunden mit bereits vorliegenden Schätzungen über unentdeckte, weil nicht getestete Personen, wurde die Empfindlichkeit der Abwasseruntersuchung im Bezug auf die Ausbreitung von COVID-19 abgeschätzt. Demnach lässt sich das N1-Fragment der Coronaviren in den Abwasserproben nachweisen, wenn etwa ein Fall in 100.000 Einwohnern auftritt. die Merkmale N3 und E zeigen sich bei 3,5 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Aktuelle Informationen zu diesem Thema sind unter www.kwrwater.nl zu finden.
Die Originalpublikation von Gertjan Medema, Leo Heijnen, Goffe Elsinga, Ronald Italiaander und Anke Brouwer ist unter der DOI https://doi.org/10.1101/2020.03.29.20045880 einsehbar.