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Pestizideinsatz: Baden-Württemberg muss Daten offenlegen

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

Die Informationsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Dass diese Freiheit auch den Umgang mit Informationen zum Pestizideinsatz in der Landwirtschaft betrifft, bestätigen drei aktuelle Gerichtsurteile der Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg. Der NABU Baden-Württemberg und der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) hatten in insgesamt sechs unterschiedlichen Verfahren geklagt. Zu drei Verfahren liegen nun erstinstanzliche Urteile vor. Sie alle verpflichten die Landesregierung zur Herausgabe der gewünschten Daten: Welche Pestizide wurden wann und wo, in welchen Mengen und auf welcher Kulturpflanze ausgebracht – und zwar in sämtlichen Naturschutzgebieten des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg, im Wasserschutzgebiet Egautal und im Naturschutzgebiet Kalkofen (Enzkreis) in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Urteile haben Signalwirkung für drei weitere Verfahren, die noch in den Regierungsbezirken Stuttgart, Tübingen und Karlsruhe anhängig sind. Sie besitzen Bedeutung für andere Bundesländer und sogar für die gesamte EU, da der Entscheidung der Gerichte Richtlinien und Verordnungen der EU zugrunde liegen.

Mehr Transparenz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Konkret hatten NABU und Landeswasserversorgung die Landwirtschaftsverwaltung des Landes aufgefordert, die nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes (§ 11 PflSchG) ohnehin erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe über ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang wiesen die Behörden jegliches Informationsrecht zurück. Die Gerichte gaben den beiden Verbänden nun in allen Punkten ihrer jeweiligen Klagen recht. Das Informationsrecht sei ein Jedermannsrecht, die Landesverwaltung stütze sich auf einen europarechtswidrigen Paragraphen im Bundespflanzenschutzgesetz und handle damit selbst europarechtswidrig, so der Tenor der drei Gerichte.
Der NABU-Landesvorsitzende, Johannes Enssle, erklärt dazu: „Die drei Urteile sind eine Klatsche für die Juristen der Landwirtschaftsverwaltung des Landes. (…) Die Urteile stellen damit klar, dass die Landwirtschaftsverwaltung mit ihrer Verweigerungstaktik gegen EU-Recht verstößt. Mit der Geheimniskrämerei beim Thema Pestizide muss endlich Schluss sein. (…)“
Prof. Dr. Frieder Haakh, Geschäftsführer des Zweckverbands Landeswasserversorgung, sagt über den gewonnenen Rechtsstreit mit der Landesregierung: „Nicht nur der Naturschutz, auch wir Wasserversorger sehen den Einsatz von Pestiziden in Natur- und Wasserschutzgebieten schon lange kritisch. Wir fordern das Land seit Jahren zu umfassender Transparenz im Umgang mit Stoffen auf, die das Trinkwasser gefährden können – bislang erfolglos. Nach diesen klaren Urteilen erwarten wir nun einen Kurswechsel und die Offenlegung der Daten. Ohne diese Informationen suchen wir quasi nach der Nadel im Heuhaufen. Liegen die Daten vor, können Wasseruntersuchungen deutlich wirtschaftlicher und effizienter gestaltet werden. Unser aller Trinkwasser kann so besser geschützt werden.“
Unterstützung im Rechtsstreit kommt vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink: „Die Urteile sind ein klarer Auftrag an die Landesregierung, für mehr Transparenz im Umgang mit Pestiziden zu sorgen. (…) Baden-Württemberg agiert bislang zu zögerlich in Sachen Informationsfreiheit. Hier gibt es nichts zu deuteln: Die Daten zur Pestizidausbringung müssen auf den Tisch, alles andere widerspräche der europarechtlichen Transparenzpflicht.“

Land legt Berufung ein

Auf die Entscheidung des Landes, gegen die Gerichtsurteile Berufung einzulegen, reagieren NABU-Landeschef Enssle und LW-Geschäftsführer Haakh mit Stirnrunzeln. Man frage sich schon, wie viele Gerichtsurteile es brauche, damit das Landwirtschaftsministerium das Bürgerecht auf Informationsfreiheit in dieser Angelegenheit endlich respektiere. Dabei seien die jetzigen Urteile doch eigentlich eine gute Möglichkeit, um auf dem Weg der jüngst beschlossenen Pestizidreduktion voranzukommen und die Erfolge messbar zu machen. „Wir brauchen Transparenz und eine solide Faktengrundlage, um überprüfen zu können, ob die im Landtag beschlossenen Ziele zur Pestizidreduktion auch wirklich erreicht werden“, macht Enssle deutlich.
Enssle bedauert, dass NABU und Landeswasserversorgung erst klagen müssen, um diese grundsätzlichen Bürgerechte in Baden-Württemberg durchzusetzen. Dem NABU gehe es dabei nicht darum, einzelne Landwirte oder die Landwirtschaft im Allgemeinen an den Pranger zu stellen: „Wir haben die Daten anonymisiert angefordert, denn es geht uns nicht um Personen, sondern darum, den Einfluss der landwirtschaftlichen Pestizide auf unsere Umwelt besser zu verstehen.“
Bereits 2018 forderte der NABU mit seinem ersten Pestizidbericht für Baden-Württemberg Einsicht in die Pestiziddaten der landwirtschaftlichen Betriebe. Der Wunsch wurde von Landwirtschaftsminister Peter Hauk zunächst vom Tisch gewischt mit dem Argument, es gehe die Bevölkerung nichts an, wie viele Pestizide eingesetzt würden. Wenige Tage später korrigierte er diese Aussage und sagte laut dpa-Bericht: „Selbstverständlich müssen wir die Verbraucher durch Transparenz und Aufklärung mitnehmen, um das Vertrauen in unsere Landwirtschaft und für die Arbeit unserer Bauern zu stärken.“ Aber: „Dies muss entlang exakter Fakten und objektiv nachvollziehbar erfolgen.“ NABU und LW vermissen allerdings bis heute diese Transparenz: „Wir setzen weiterhin auf das Wort des Ministers und sind zu Gesprächen über die konkrete Umsetzung bereit. Im Kern der Sache bleiben wir hartnäckig. Zur Not ziehen wir durch alle Instanzen“, kündigen Enssle und Haakh an.
Die kompletten Urteile sowie eine Übersichtskarte stehen unter www.NABU-BW.de/pestizidurteile zur Verfügung (alle personenbezogenen Daten sind aus rechtlichen Gründen geschwärzt).

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