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EU-Parlament nimmt geänderten Entwurf zur Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft an

Mit einer großen Mehrheit hat das EU-Parlament am 12. Februar den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) über den Vorschlag für eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung angenommen.

von | 14.02.19

Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Unter dem Eindruck des durch den Klimawandel verstärkten Drucks auf europäische Wasserressourcen, spürbar durch Wassermangel und mitunter verschlechterte Wasserqualität, hatte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vorgelegt. Zu diesem Entwurf wurde im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) ein Bericht mit Änderungsvorschlägen erstellt, den Simona Bonafè als Berichterstatterin dem Parlament präsentierte. Die Abgeordneten nahmen diesen Änderungsentwurf mit 558 Ja-Stimmen gegenüber 23 Ablehnungen und 66 Enthaltungen an.
Der nächste Schritt auf dem Weg zur EU-Richtlinie wird eine Stellungnahme des Europäischen Rates sein, an die sich dann die Verhandlungen der EU-Minister anschließen.
Teilnehmer an den durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten WavE-Projekten haben den ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission analysiert und auf Defizite im Bereich der betrachteten Risiken bzw. des im Entwurf beschriebenen Risikomanagements hingewiesen (s. gwf Wasser|Abwasser 12/2018, exklusiv zum Download).
Eine wesentliche Änderung im dem nun angenommenen Bericht gegenüber dem ursprünglichen Entwurf betrifft die Verantwortung von Kläranlagenbetreibern für die Qualität des zur Wiederverwendung eingesetzten Wassers. Entgegen der Formulierung im Entwurf der Kommission liegt diese Verantwortung nun nicht mehr primär beim Betreiber einer kommunalen Kläranlage. Vielmehr soll das Risikomanagement in die Zuständigkeit aller einschlägigen Akteure fallen, das schließt auch diejenigen ein, die für die Verteilung, Speicherung und Anwendung des gereinigten Abwassers zuständig sind. Des Weiteren wird ausdrücklich die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass zur Erreichung der für die Wiederverwendung erforderlichen Wasserqualität zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen erforderlich sein können. Das entspricht auch der Einschätzung der am BMBF-Projekt HypoWave beteiligten Wissenschaftler (s. hier). Der Bericht von ENVI ist in deutscher Sprache hier abrufbar.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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