Mit dem Förderprogramm „Kleinserien Klimaschutzprodukte“ unterstützt das BAFA die Marktdurchdringung dieser Produkte und beschleunigt den Innovationsprozess.
Förderfähige Technologien
Förderfähig sind fünf Technologien, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ausgewählt wurden:
- „Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel“ (Fördermodul 1)
- „Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion“ (Fördermodul 2)
- „Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden“ (Fördermodul 3)
- „Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden“ (Fördermodul 4)
- „Elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenanhänger“ (Fördermodul 5)
Förderhöchstgrenze
Die Förderhöchstgrenze liegt je nach Fördermodul zwischen 20 und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser. Das Fördermodul 3 richtet sich auch an Privatpersonen.
Bedingungen
Förderfähig sind Vorhaben, mit denen erst nach Bewilligung des Antrags durch das BAFA begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Ausgenommen hiervon sind Vorhaben des Fördermoduls 5, die schon seit dem 29. November 2017 begonnen haben dürfen. Anträge können über das Online-Formular auf der BAFA-Internetseite gestellt werden.
Die Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) ist am 01. März 2018 in Kraft getretten und endet am 28. Februar 2021. Eine aktualisierte Richtlinie vom 2. Februar 2018, die auch das Fördermodul 5 umfasst, wird in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Informationen
zum Förderprogramm Kleinserien Klimaschutzprodukte und zur Antragstellung, zum Beispiel Online-Formulare und Merkblätter, sind auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.