„Die WRRL beinhaltet zentrale Elemente für die Gewässerbewirtschaftung, die sich bewährt haben“, heißt es in dem Papier. Gleichzeitig sei auch klar: „Auch dort, wo die Umsetzung der WRRL – wie in Deutschland – ambitioniert erfolgt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der gute Gewässerzustand flächendeckend bis 2027 nicht zu erreichen.“ Die DWA fordert, die Richtlinie an die Erfahrungen aus der Praxis anzupassen – „bei Aufrechterhaltung des Anforderungsniveaus“.
Relevanz von Schadstoffen begrenzen
Zu den Forderungen des Papiers gehört, die Qualität und Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsplanung zu stärken, das Prinzip „one out – all out“ zu modifizieren, da es „in seiner Kompromisslosigkeit den Blick auf die Erfolge wasserwirtschaftlichen Handelns verstelle“, und das Verschlechterungsverbot praxistauglicher zu gestalten. Außerdem sollte nach den Vorstellungen der DWA die Relevanz von Schadstoffen für die Bewertung des chemischen Zustands begrenzt und die WRRL mit anderen europäischen Regelungen harmonisiert werden.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.