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Stellungnahme des BDEW zur aktuellen Nitratdebatte

Aus Sicht von Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), ist die Verweigerungshaltung der deutschen Landwirtschaft gegenüber der seit 26 Jahren geltenden EU-Nitratrichtlinie ein Skandal.

von | 10.04.19

Martin Weyand fordert eine neue Düngeverordnung, die sicherstellet, dass die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche und Gemüsebau ausnahmslos gilt.

„Es ist ein Skandal, dass seit 26 Jahren die EU-Nitratrichtlinie und damit europäisches Recht in Deutschland nicht umgesetzt wird. Statt in eine Verweigerungshaltung zu gehen, sollte die Landwirtschaft sich mit konstruktiven Vorschlägen daran beteiligen, wie endlich ein nachhaltiger Gewässerschutz gewährleistet werden kann. Die Landwirtschaft muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie es fast drei Jahrzehnte nicht geschafft hat, die Nitratproblematik in den Griff zu bekommen. Jetzt drohende negative Folgen für die Bauern sind von der Landwirtschaft selbst verursacht. Wir stehen als Wasserwirtschaft gerne für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung, nicht jedoch für die Fortführung einer jahrelangen Verzögerungs- und Verschleppungstaktik. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen Entwurf für ein effektives Düngerecht vorzulegen, der den Erfordernissen des nachhaltigen Gewässerschutzes gerecht wird.
Anders als in unseren europäischen Nachbarländern gibt es in Deutschland noch immer keine flächendeckende Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete. Auch fehlen konkrete Aktionsprogramme und Abhilfemaßnahmen. Es kommt jetzt darauf an, dass die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland vollumfänglich umgesetzt werden. Die neue Düngeverordnung muss sicherstellen, dass die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche und Gemüsebau künftig ohne Ausnahmen gilt. Auch müssen die Vorgaben zur Stoffstrombilanzierung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssen gefährdete Gebiete ausgewiesen und Aktionsprogramme eingeleitet werden. Entscheidend ist zudem, dass die gemeinschaftliche Agrarpolitik der Europäischen Union ihre Förderung an den Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes künftig auch mehrjährig ausrichten kann. Das sind die tragenden Pfeiler für einen nachhaltigen Schutz unserer Gewässer und Böden.“ www.bdew.de

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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